AllgemeinInternetrecht

Facebook wird allgegenwärtig

Wie der Facebook-Gründer Mark Zuckerberg auf der Entwicklerkonferenz f8 in San Francisco mitgeteilt hat, können Webseitenbetreiber künftig Funktionen von Facebook auf ihren eigenen Webseiten einbinden. Für den User hat das zur Folge, dass er auch auf anderen Seiten den vertrauten „Gefällt mir“-Button sieht und bei seinem ersten Besuch auf der Seite Artikel findet, die Facebook-Freunde als interessant angegeben haben. Zudem erhält er Empfehlungen, die auf seine Person zugeschnitten sind. Anderen Besuchern der Seite wird angezeigt, wie viele Facebook-Mitglieder bereits eine positive Bewertung abgegeben haben. Auf den ersten Blick scheint die neue Funktion insbesondere für den Nutzer praktisch zu sein. Doch auch Facebook selbst profitiert davon: Das größte soziale Netzwerk der Welt erfährt nun auch, welche Seiten seine Mitglieder sonst noch aufsuchen und kann die auf Facebook geschalteten Werbeanzeigen noch genauer auf den jeweiligen Nutzer abstimmen. In datenschutzrechtlicher Hinsicht könnte sich dieses Sammeln von Daten jedoch als problematisch erweisen.

Quelle: www.welt.de

Rund um das Thema Datenschutz dreht sich auch das 5. Internationale ReH..Mo-Symposium, das am 29. und 30. April in den Passauer Redoutensälen stattfindet. Mehr dazu unter: www.rehmo.uni-passau.de/192/.

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