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Grundbücher nun komplett elektronisch

Ein am 10.07.2009 vom Bundesrat endgültig gebilligtes Gesetz erlaubt, Grundbuchverfahren künftig komplett elektronisch zu führen. So ermöglicht das Gesetz nun auch die elektronische Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und dem Grundbuchamt. Die für eine Grundbucheintragung erforderlichen Urkunden können somit als elektronische Dokumente übermittelt und vom Grundbuchamt in einer elektronischen Akte aufbewahrt werden. Eine ins Grundbuch einzutragende Erklärung bedarf weiterhin der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung. Bürger können sich aber auch künftig in herkömmlicher Form an die Grundbuchämter wenden.

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