Allgemein

Handyüberwachung durch die Polizei – kein Problem in Österreich

32 Mal pro Tag wird ein Anschlussinhaber in Österreich durchschnittlich ausgeforscht und 2 Mal pro Tag werden Handyanschlüsse überwacht oder verfolgt, wie aus einer parlamentarischen Anfrage der österreichischen Grünen hervorging (Silicon.de berichtete). Möglich machen dies die Änderungen in § 53 Abs. 3a und 3b des österreichischen Sicherheitspolizeigesetzes durch die Novelle des Gesetzes zum 1.1.2008.

Hiernach sind die Sicherheitsbehörden zur Hilfeleistung oder Abwehr dieser Gefahr berechtigt, von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste Auskunft über Standortdaten und die internationale Mobilteilnehmerkennung (IMSI) der von dem gefährdeten Menschen mitgeführten Endeinrichtung zu verlangen sowie technische Mittel zu ihrer Lokalisierung zum Einsatz zu bringen, § 53 Abs. 3 b SPG.

Anders als in der Bundesrepublik Deutschland kann ohne richterliche Anordnung oder Kontrolle damit von den Sicherheitsbehörden ein IMSI Catcher angeordnet werden. Dagegen Abgeordnete der Grünen Österreich auf ihrer Website www.ueberwachungsstaat.at aufmerksam.

Regelungen, ob der Betroffene nachträglich in Kenntnis gesetzt werden soll von seiner Standortüberwachung oder wie und wann die erhobenen Daten gelöscht werden sollen, sind nicht enthalten. Verfassungsbeschwerden mehrerer TK-Anbieter wie T-Mobile Austria, des Providers Silver Server und der Grünen sind bereits beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) anhängig.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*