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Heimliche Überwachung im Internet

Die Teilnehmer des 69. Deutsche Juristentag kam bei ihrem Treffen vom 18. bis 21. September über ein, die bestehenden Regelungen zur Verfolgung von Straftaten im Internet auszuweiten. Zu den Grundlagen beschlossen sie eine Ausweitung des strafrechtlichen Systems auf immaterielle Daten und eine Verallgemeinerung einzelner Straftatbestände, um mit dem Fortschritt der Technik mithalten zu können. Ebenso hat sich der Deutsche Juristentag für eine Erweiterung heimlicher Überwachungsmaßnahmen ausgesprochen. Deutlich gegen diese Haltung haben sich der Chaos Computer Club (CCC) und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) positioniert.

Nach Angaben des Deutschen Juristentags, bei dem es sich um einen privaten Verein handelt, der demnach nicht die Gesamtheit der deutschen Juristen präsentiert, soll die anonyme Internetnutzung zukünftig nicht mehr möglich sein, der Einsatz von Staatstrojaner hingegen schon. Diese Datensammlung beschränkt sich nicht auf die Verbindungsdaten, sondern kann auch privates Nutzungsverhalten im Internet sichtbar machen und so in die Persönlichkeitssphäre des Betroffenen eindringen. Dem wird von kritischen Stimmen entgegengehalten, dass der Nutzen von gespeicherten Daten zur Bekämpfung des Terrorismus wissenschaftlich nicht belegt ist.