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IT-Planungsrat hat seine Arbeit aufgenommen

Der IT-Planungsrat, der seine rechtliche Grundlage in Art. 91c GG, dem Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze und dem am 01.04.2010 in Kraft getretenen IT-Staatsvertrag findet, hat am vergangenen Donnerstag zum ersten Mal getagt. Seine Aufgabe besteht in der Koordination der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik und der Festlegung fachunabhängiger und fachübergreifender IT-Interoperabilitätsstandards und IT-Sicherheitsstandards. Daneben ist er für die Steuerung von E-Government-Projekten und das sog. Verbindungsnetz zuständig, das einen sicheren Datenaustausch über alle Verwaltungsgrenzen und -ebenen hinweg ermöglichen soll. Auf diese Weise stellt er eine Bund und Länder übergreifende IT-Zusammenarbeit sicher.

Quelle: www.beck-online.de

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