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Kachelmann Reloaded – das „endgültige Aus“ vor dem BGH ?!

Ein Schrecken ohne Ende oder ein Ende mit Schrecken? – Diese Frage stellt man sich, wenn man an den Kachelmannprozess denkt. Der strafrechtliche Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann ist längst abgeschlossen und endete mit einem Freispruch. Dennoch haben die Gerichtsurteile um Kachelmann kein Ende. So klagt der Wettermoderator gegen Veröffentlichungen und Presseberichte, darunter auch gegen eine Veröffentlichung auf Bild.de, welche intime Details über die Medienpersönlichkeit freigab. Ein Urteil des BGH könnte nun das endgültige Aus der Klagewelle bedeuten. Der BGH entschied mit Urteil vom 19.03.2012 (Pressebericht: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2013&Sort=3&nr=63532&anz=46&pos=0&Blank=1), dass die Klage auf Unterlassung gegen die Berichterstattung auf Bild.de ohne Erfolg bleibt. Der BGH führt in seiner Begründung an, dass die Berichterstattung zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung (13.06.2010 – bereits vor der Eröffnung der Hautverhandlung) rechtswidrig gewesen sei. In einem solch frühen Stadium des Verfahrens sei die Unschuldsvermutung in besonderem Maße zu beachten, die Veröffentlichung von intimen Details sei als eine grobe Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Wettermoderators K. zu beurteilen und somit rechtswidrig. Ein Anspruch auf Unterlassung fordere jedoch zusätzlich eine Wiederholungsgefahr. Dadurch, dass diese Details später jedoch Teil des Hauptverfahrens wurden, sei eine erneute Veröffentlichung unter Bezugnahme auf diese Details zulässig. Eine erneute rechtswidrige Berichterstattung wäre somit nicht möglich. Aufgrund der fehlenden Wiederholungsgefahr ist der Unterlassungsanspruch zu verneinen. Bedeutet dies das „endgültige Aus“ für Kachelmann? Gegen das Urteil des BGH könnte Kachelmann freilich nur noch im Wege einer Verfassungsbeschwerde vorgehen, doch trotz des Scheiterns seiner Unterlassungsklage, stehen die Türen für eine mögliche Schadensersatzklage offen. Wie oben angeführt, ist die Unterlassungsklage nach Ansicht des BGH nur aufgrund der fehlenden Wiederholungsgefahr unbegründet. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die erstmalige Veröffentlichung rechtswidrig war. Eine Klage auf Schadensersatz könnte demnach durchaus erfolgreich sein. Demnach ist wohl kein „endgültige Aus“ der Klagewelle anzunehmen. Quellen: Pressebericht des BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2013&Sort=3&nr=63532&anz=46&pos=0&Blank=1

 Sowie Blogbeiträge von Nina Diercks: http://socialmediarecht.wordpress.com/2013/03/20/intimie-details-auf-bild-de-ex-wettermoderator-scheitert-endgutlig-vor-dem-bgh/  und Thomas Stadler: http://www.internet-law.de/2013/03/kachelmann-verliert-gegen-bild-de-beim-bgh.html

 

– Mehr zum Thema eGovernment und weitere, spannende IT-Rechtsthemen gibt es bei unserem Symposium “Social Media als Geschäftsmodell” am 18./19. April 2013 in den Passauer Redoutensälen. http://www.for-net.info/symposium-2013/ —

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