Allgemein

Keine Absicherung durch eine sog. „No – Spy- Erklärung“

 

Prof. Heckmann möchte auf den spannenden Beitrag von Sonja Stenzel hinweisen:

http://www.vergabeblog.de/2014-08-05/spy-erklrung-ist-keine-zulssige-eignungsanforderung-vk-bund-beschluss-vom-24-06-2014-az-vk-2-3914/

Es geht hierbei um die Frage, ob amerikanische Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland ausgeschlossen werden dürfen, da sie nach ihrem Heimatrecht zu Datenpreisgabe verpflichtet sein könnten.

 

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