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Kostenloses Internet bald überall? -Bundesregierung legt Gesetzentwurf für öffentliches WLAN vor

Die Bundesregierung will den Ausbau öffentlicher WLAN-Netze in den Städten vorantreiben. Am heutigen Donnerstag wurde nach monatelanger Debatte ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt.

Die maßgeblichen neuen Vorschriften des § 8 TMG sollen danach wie folgt lauten:

(3) Die vorstehenden Absätze gelten auch für Diensteanbieter nach Absatz 1, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen.

(4) Diensteanbieter, die einen Internetzugang nach Absatz 3 geschäftsmäßig oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen, können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Diensteanbieter

  1. angemessene Sicherungsmaßnahmen durch anerkannte Verschlüsselungsverfahren oder vergleichbare Maßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Funknetz durch außenstehende Dritte ergriffen hat und
  2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.

(5) Sonstige Diensteanbieter, die einen Internetzugang nach Absatz 3 zur Verfügung stellen, können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen im Sinne des Absatzes 4 ergriffen haben und die Namen der Nutzer kennen, denen sie den Zugang gewährt haben.

 

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) äußerte sich dazu wie folgt: „Deutschland fährt bei der Verbreitung von WLAN-Hotspots im internationalen Vergleich derzeit noch mit angezogener Handbremse. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir das ändern und ein breites Angebot an kostenlosem WLAN ermöglichen. In Deutschland sollen Flughäfen, Cafés oder auch Rathäuser und Bibliotheken künftig rechtssicher kostenloses WLAN anbieten können. Sie sollen nicht länger Gefahr laufen, für die Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften zu müssen. Das wird dem Ausbau öffentlich zugänglicher Hotspots einen Schub geben und die Nutzung vorhandener Infrastruktur erleichtern.“

Mit dem neuen Gesetz will die Regierung nun klare rechtliche Regeln für den Betrieb von Hotspots aufstellen. Bisher drohen etwa Cafébesitzern oder Hoteliers im Rahmen der Störerhaftung teure Abmahnungen, falls Gäste über den angebotenen Internetzugang rechtswidrig urheberrechtlich geschützte Inhalte herunterladen.

Der Entwurf regelt, wie WLAN-Betreiber ausschließen können, dass sie für Rechtsverletzungen anderer haften müssen. Dazu muss ein geschäftsmäßiger Routeranbieter einerseits verschlüsseln und sich andererseits  vom Nutzer zusichern lassen, dass keine Rechtsverletzungen über den WLAN-Anschluss begangen werden. Bevor sich der Nutzer im entsprechenden WLAN- Netz anmeldet muss er dies durch Anklicken versichern.

Daneben stärkt der Gesetzentwurf die Möglichkeit Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Dabei geht es um Anbieter, die fremde Inhalte für Dritte speichern, sogenannte Hostprovider. Der Entwurf klärt, dass diese dann nicht vom Haftungsprivileg im Telemediengesetz erfasst werden, wenn ihr Geschäftsmodell ganz überwiegend in der Verletzung von Urheberrechten besteht. Damit soll verhindert werden, dass Hostprovider die Verantwortlichkeit, für auf ihrer Seite verübte Urheberrechtsverletzungen von sich weisen.

Die Netzpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag Halina Wawzyniak kritisiert den Gesetzentwurf heftig: „Die medial verbreitete Einigung zur angeblichen Abschaffung der Störerhaftung ist innovationsfeindlich, schafft Rechtsunsicherheit und ist sozial ausgrenzend. Kurz: Die Einigung ist Stümperei.“ Insbesondere sei die Beibehaltung der Störerhaftung im privaten Bereich völlig unverständlich. Laut Medienberichten werde die Registrierung der Namen nur bei geschäftsmäßigen Anbietern von WLAN – zum Beispiel Restaurants oder Flughäfen – ausgeschlossen. Freifunkangebote, müssten demnach von allen potenziellen Nutzerinnen und Nutzern des WLAN-Angebotes die Namen erfassen, um rechtskonform zu handeln. Das bedeute das Aus für solche Angebote. Somit erschwere die Verpflichtung zur Registrierung aller Namen von Nutzerinnen und Nutzer den Zugang zum WLAN. Davon betroffen seien besonders Menschen mit geringem Einkommen oder Menschen, die Transferleistungen erhalten. Diese aber seien aber in hohem Maße auf solche kostenfreien Angebote angewiesen, so Wawzyniak.

Auch der Sprecher für Netzpolitik der grünen Bundestagsfraktion Konstantin von Notz sprach sich ebenfalls gegen den Gesetzesentwurf aus:

„Die Bundesregierung taumelt weiter orientierungslos durch ihr Neuland. Mit dem nun vorgelegten Entwurf behebt sie die seit Jahren bestehende Rechtsunsicherheit bei Funknetzen nicht. Im Gegenteil: Während offene Netze überall auf der Welt längst Standard sind, baut die Große Koalition weitere Zugangsbarrieren auf.  (…) Die Bundesregierung, die in ihrer Digitalen Agenda verspricht, die Anonymität im Netz auszubauen, geht auch hier in die exakt andere Richtung: Statt die Chancen einer größeren Verbreitung von freien Funknetzen zu begreifen, sieht sie WLAN-Netze als „Einfallstor für anonyme Kriminalität“. Eine steigende Verbreitung von Netzanbindungen durch Privatpersonen und Freifunkinitiativen, die ihren Anschluss bereitwillig mit anderen teilen, wird so blockiert. Damit konterkariert die Bundesregierung ihre Ausbauziele beim schnellen Internet. Vor allem Freifunk kann ein Mittel sein, Menschen digitale Teilhabe zu ermöglichen.“

Ebenso übte der Verein Freie Netze Kritik, indem er der Bundesregierung vorwirft, durch den Entwurf den Ausbau von öffentlichen WLAN-Netzen zu behindern.

 

http://www.stern.de/digital/freier-internetzugang-neues-gesetz-fuer-freien-internetzugang-2179550.html

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/w-lan-bundesregierung-will-offenen-zugang-foerdern-a-1019668.html

http://www.internet-law.de/

http://mobil.n-tv.de/technik/Regierung-legt-Entwurf-fuer-WLAN-Gesetz-vor-article14685676.html

http://www.golem.de/news/gesetz-zu-stoererhaftung-namentliche-anmeldung-bei-privaten-wlans-erforderlich-1503-112916.html

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