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Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar…

„Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat.“

Diesen Satz lesen täglich hunderte Menschen in Deutschland. Und eben dieser Satz ist Teil eines seit fast drei Jahren andauernden Rechtsstreits, der zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und Googles Videoportal YouTube. Nach Meldung der GEMA würde so der Eindruck erweckt werden, dass die GEMA für die Sperrung der Videos verantwortlich sei, obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornehme. Gema Chef Harald Heker äußerte, dass YouTube den Standpunkt vertrete keine Lizenzen und damit keine Rechte für die Videos zu benötigen. Es sei „nicht die Gema, die den Musikgenuss im Internet verhindert.“ Sie wolle lediglich YouTube lizenzieren, so wie alle anderen Musikportale. Uns geht es darum, dass die Urheber an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke partizipieren und ihren Lebensunterhalt auch in Zukunft bestreiten können.

Dem entgegen äußerte, die Youtube-Sprecherin Mounira Latrachevor einem Jahr bei Golem.de, „wir wollen der Gema einen Umsatzanteil zahlen. Was wir aber nicht machen können, ist pro View eines Videos zahlen, weil das nicht unserem Geschäftsmodell entspricht und wir nicht pro View eines Videos Geld verdienen“. Laut eines Berichts der Google-Tochter verlange die GEMA 0,375 Cent pro Videoaufruf.

 Mit dem Urteil des LG München I (Az. 1 HKO 1401/13) glückte der GEMA ein erstes Etappenziel, denn das LG München schloss sich der Ansicht der GEMA an und vertrat die Auffassung, dass der verwendete Text eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA“ sei. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig.

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