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Neues in Sachen Zugangserschwerungsgesetz

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag nach einer hitzigen öffentlichen Diskussion den Entwurf zum Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (ZugErschwG) mit 389 Pro- zu 128 Contrastimmen und 18 Enthaltungen angenommen. Das Gesetz durchläuft nunmehr den weiteren Gesetzgebungsprozess und wird wahrscheinlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Es soll den Zugang zu Webseiten mit Darstellungen sexueller Handlungen von und an Kindern erschweren. Vorgesehen ist das Führen einer Sperrliste beim BKA, auf der Domainnamen, IP-Adressen und URLs von inkriminierten Webseiten indiziert werden, wenn deren Löschung nicht oder nicht in angemessener Zeit erwirkt werden kann. Zugangsprovider mit mehr als 10.000 Kunden werden dazu verpflichtet, den Zugriff auf die in der Sperrliste indizierten Schriften zu sperren, auf ein vom BKA gestaltetes Stoppschild umzuleiten und dem BKA eine anonymisierte Zugriffsstatistik zu übermitteln.

Mehr zum Zugriffserschwerungsgesetz finden Sie unter:

http://de.wikipedia.org/wiki/Zugangserschwerungsgesetz

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