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no abuse in internet e.V. übt Kritik am De-Mail-Verfahren

Der gemeinnützige no abuse in internet e.V. (kurz: naiin e.V.) sieht im Gesetzentwurf zur De-Mail die Bürgerrechte nicht ausreichend berücksichtigt. Mithilfe des De-Mail-Verfahrens könnten Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden besonders vertrauliche Kommunikation, die bislang vorwiegend noch postalisch oder möglichst anonym abgewickelt werde, ohne richterlichen Beschluss einsehen bzw. mitlesen. „Der Schutz der Privatsphäre scheint den politisch Verantwortlichen immer nur dann wichtig zu sein, wenn es um den Datenschutz in der Privatwirtschaft geht. Geht es aber um staatliche Eingriffe, scheint dieser offenbar keine große Rolle mehr zu spielen“, so der stellvertretende naiin-Vorsitzende René Zoch.  Daneben würden die beteiligten Internet-Anbieter durch das „De-Mail-Gesetz“ in die Rolle des „Hilfssheriffs“ gedrängt, obwohl sie keine Gewissheit darüber hätten, ob die Anfragen seitens der Strafverfolgungsbehörden überhaupt durch hinreichende Verdachtsmomente gerechtfertigt sind.

Naain fordert daher deutliche Nachbesserungen am „De-Mail-Gesetz“, wie bspw. die Einführung eines Richtervorbehalts für den Zugriff auf Kommunikationsinhalte. Die anonyme Kommunikation im Internet, die einen nennenswerten Beitrag zu Meinungs- und Informationsfreiheit leistet, dürfe durch die Einführung der De-Mail nicht diskriminiert werden.

Quelle: www.pressebox.de

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