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Persönlichkeitsprofile im Netz und Geodatendienste sollen möglich bleiben

Auch nach dem geplanten Datenschutz-Gesetz für die Nutzung von Geodaten sollen weiter Fotos vom öffentlichen Raum ins Internet gestellt und Persönlichkeitsprofile im Netz erstellt werden dürfen.

„Die Nutzung des öffentlichen Raumes muss weiter möglich sein“, sagte Innenstaatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe bei einem Symposium der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern am Montag in Berlin. Das Bundesinnenministerium werde bis zum IT-Gipfel der Bundesregierung am 7. Dezember einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Das Fotografieren von Landschaften und Gebäuden an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen sowie die Veröffentlichung der Bilder im Internet solle grundsätzlich möglich bleiben. „Nicht die Fotografie ist das Problem, es sind die Möglichkeiten der Verknüpfung“, sagte die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik. Kriterium müsse die Schwere des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte sein.

Auch sei nicht jedes Persönlichkeitsprofil für die Betroffenen nachteilig. Viele Bürger seien für Rabatte bereit, der Bildung eines Profils über das Kaufverhalten zuzustimmen. „Eine internetbasierte Gesellschaft wird nicht vollständig ohne digitale Profilbildung auskommen.“, so Rogall-Grothe.

Quelle: www.sueddeutsche.de

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