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Schaar: SWIFT-Abkommen erfüllt nicht die datenschutzrechtlichen Mindestanforderungen

Laut Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, erfüllt der von der EU-Kommission mit den USA ausgehandelte Entwurf für ein neues SWIFT-Abkommen nicht die datenschutzrechtlichen Mindestbestimmungen. Es sei nicht hinnehmbar, dass die in die USA übermittelten Daten regelmäßig fünf Jahre lang gespeichert werden sollen.

Das SWIFT-Abkommen soll US-Terrorfahndern erlauben, Daten von Bankkunden abzurufen, die der in Belgien ansässige Finanzdienstleister SWIFT verwaltet. So soll ein Ausforschen der Finanzströme des internationalen Terrorismus ermöglicht werden.

EU-Kommissarin Cecilia Malmström verteidigte das SWIFT-Abkommen. So sei es insbesondere beim Datenschutz deutlich verbessert worden. Zur Datenspeicherfrist sagte die EU-Kommissarin, die USA hätten mit Statistiken belegt, dass für die Terrorbekämpfung und für Gerichtsverfahren oft Daten herangezogen werden müssten, die zwischen drei und fünf Jahre alt seien.

Quelle: www.heise.de

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