AllgemeinUrheberrecht

Steinbrücks Mittelfinger sorgt für Streit bzgl. des Urheberrechts

Wem ist dieses Foto nicht bekannt? Auf dem September-Cover des SZ (Süddeutsche Zeitung) Magazins wurde der diesjährige SPD Kanzlerkandidat mit seinem Mittelfinger abgebildet, welches Anlass für zahlreiche Diskussionen gibt. Der Bundeswahlkampf ist mittlerweile vorüber, die Ergebnisse stehen fest – dieses Foto aber soll weiterhin für Diskussionen sorgen. Dies Mal lenkt der Fotograf Alfred Steffen die Debatte auf urheberrechtliche Fragen: Im Hinblick auf den medialen Sensationseffektes des Bildes wurde das entsprechende Bild zahlreich von in- und ausländischen Medien verwendet. Gegen eine derartige Verwendung spricht grundsätzlich nichts – vorausgesetzt es handelt sich um eine ordnungsgemäße Verwendung des fremden Bildes.

 

In einem „Urheberrechtlichen Informationsschreiben“ der GRAEF Rechtsanwälte heißt es:

Uns wurden vielfach gravierende urheberechtliche Verstöße inländischer und ausländischer Medien gemeldet, die sofort zu unterlassen bzw. zu unterbinden sind. Bitte beachten Sie insbesondere:

1. Die Originalaufnahme und/oder das Cover des Süddeutsche Zeitung Magazins dürfen nicht gewerblich verwendet werden.

2. Die Bearbeitung, der Anschnitt und die (auch ausschnittsweise) Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung der Originalaufnahmen und/oder des Covers sind nur mit entsprechender Einwilligung gestattet.

3. Die Originalaufnahme und/oder das Cover müssen den erforderlichen Urhebervermerk nach § 13 UrhG aufweisen und zwar © Alfred Steffen oder © Alfred Steffen/Süddeutsche Zeitung Magazin. Dies ist sicherzustellen bzw. die Kennzeichnung ist nachzuholen.“

(zitiert aus: http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/7684-urheberrecht-fotograf-von-steinbruecks-stinkefinger-kaempft-um-seine-rechte.html, Zugang am 7.10.2013 um 14.56 Uhr)

Die Anwälte des Fotografen drohen mit einem gerichtlichen Vorgehen.

 

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-09/steinbrueck-mittelfinger-stinkefinger