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Stoppschilder im Internet

Auf Bestreben der Ministerin von der Leyen haben fünf große Zugangsanbieter (Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Telefonica/O2, Kabel Deutschland und Hansenet/Alice) nun mit dem BKA vertraglich vereinbart, den Zugang zu Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten zu sperren. Eine Rechtsgrundlage für diese Vereinbarung gibt es nicht. Der Entwurf des Kinderpornographie-Bekämpfungs-Gesetzes, der die rechtliche Grundlage für Intersperren als solche schafft, wird kommende Woche vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht. Warum diese Sperren ins Leere laufen (S. ReHMoBlog Beitrag) erklären auch Holger Bleich und Axel Kossel von der c’t 9/2009, im Volltext abrufbar unter SPIEGEL ONLINE. Einen interessanten Presseüberblick liefert auch RA Thomas Stadler.

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