2. Symposium „IT-Dienstleistungen für Justiz und Verwaltung – Zuständigkeit – Wettbewerb – Innovation“ am 14. und 15. November 2006

Die Forschungsstelle für Rechtsfragen der Hochschul- und Verwaltungsmodernisierung (ReH..Mo) an der Universität Passau veranstaltet am 14. und 15. November 2006 in Passau das Symposium „IT-Dienstleistungen für Justiz und Verwaltung – Zuständigkeit – Wettbewerb – Innovation“.

Mit der Digitalisierungsoffensive in der Öffentlichen Verwaltung hat sich ein (mittlerweile hart umkämpfter) Markt etabliert, auf dem sich private und öffentliche IT-Dienstleister dem Wettbewerb um Aufträge der Öffentlichen Hand stellen. Dieser Markt wird zunehmend von staatlicher Seite reguliert; etwa mittels (quasi-)verbindlicher Technologievorgaben. Die Frage nach den richtigen Standards und deren rechtlicher Legitimität steht dabei auch in Zusammenhang mit der neuen Qualität von IT-Dienstleistungen: Das immense Potential informationstechnischer Prozesse und deren Anwendung soll in der modernen Verwaltung umfassend und medienbruchfrei genutzt werden. Denn E-Government kann der Motor für eine umfassende Verwaltungsreform sein. Im Dreiklang von Bürokratieabbau, Verwaltungsmanagement und E-Government können neue, moderne Verwaltungsstrukturen geschaffen werden.- Erfolgreich allerdings nur, wenn herkömmliche Verwaltungsleistung grundlegend überdacht und zersplitterte rechtliche Zuständigkeiten bereinigt werden. Derart grundlegende Reformbestrebungen sind derzeit in der Inneren Verwaltung, in der Steuerverwaltung und in der Justizverwaltung zu beobachten.

Seien es Wissenschaft und Praxis oder öffentliche und private Dienstleistungsanbieter – sie alle stellen unterschiedliche Anforderungen. Diese verschiedenen Positionen im Spannungsfeld von IT und Öffentlichem Sektor gilt es, nicht nur darzulegen und zu analysieren. Vielmehr sollen einvernehmliche, zukunftsorientierte und praxisorientierte Konzepte im interdisziplinären Dialog gefunden werden.

Die wissenschaftliche Leitung der Veranstaltung übernimmt Prof. Dr. Dirk Heckmann, Direktor und Begründer der Forschungsstelle „ReH..Mo“und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau. Er wird den Einführungsvortrag zu den rechtlichen und empirischen Grundlagen der IT-Dienstleistung für Justiz und Verwaltung halten und insgesamt durch diese interdisziplinäre Veranstaltung führen.

 

Informationsbroschüre

Ab sofort können Sie die aktuelle Informationsbroschüre hier herunterladen:

 

Die Tagungsdaten

Veranstaltungstermin:
14. und 15. November 2006
Beginn: 14. November um 13.00 Uhr
Ende: 15. November um 14.00 Uhr
Veranstaltungsprogramm [hier link auf Unterseite Programm]

Veranstaltungsort:
Passauer Redoutensäle
Gottfried-Schäffer-Str. 2-4
94032 Passau

Tagungsbeitrag
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Anmeldung und Information
Universität Passau – Forschungsstelle ReH..Mo
Gottfried-Schäffer-Straße 20
94030 Passau
Tel.: 0851 509 2293
Fax: 0851 509 2376
Email: info(at)rehmo.org

 

Hintergrund

Die Erbringung von IT-Dienstleistungen für den Öffentlichen Sektor ist kein neues Phänomen. Die allgemeine Digitalisierungsoffensive hat die Öffentliche Verwaltung längst erreicht. Anfänglich durch klassische Regulierungsmaßnahmen gebremst, haben sich in nahezu allen Bereichen des Öffentlichen Sektors E-Government Anwendungen unterschiedlichster Couleur etabliert. Doch das Thema IT-Dienstleistungen für den Öffentlichen Sektor gewinnt durch permanente Veränderungen der politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse neue Facetten. Wurden jahrelang IT-Fachanwendungen – nicht zuletzt durch Modernisierungs- und Sparzwang motiviert – an private IT-Dienstleister ausgelagert, ist in einigen Bereichen der Verwaltung eine Gegentendenz zu beobachten. Öffentliche Unternehmen und die Verwaltungen selbst entwickeln sowohl zur eigenen (öffentlichen) als auch fremden (öffentlichen und privaten) Aufgabenerfüllung IT-Dienstleistungen. Insoweit hat sich ein „Markt“ für IT-Dienstleistungen entwickelt, auf dem private und öffentliche Unternehmen miteinander konkurrieren. Dieser Markt ist wiederum durch die unterschiedlichsten rechtlichen Instrumentarien reglementiert. Zum einen etwa durch das Rechtsregime der öffentlichen Vergabe, zum anderen aber zunehmend auch über Standardisierungsbemühungen der öffentlichen Hand. Mit (quasi-) verbindlichen Technologievorgaben staatlicher Stellen ist ein Übergang von der traditionellen internen Beratung und Koordination hin zur Standardsetzung durch zentralisierte Empfehlungen für die IT-Beschaffung zu beobachten. Die Frage nach den richtigen Standards und deren rechtlichen Legitimität steht auch in Zusammenhang mit der neuen Qualität von IT-Dienstleistungen und einem generellen Reformprozess innerhalb der Verwaltungen. Das immense Potential informationstechnischer Prozesse und deren Anwendung sollen in der Verwaltung etwa i.S. sog. One-Stop-Services umfassend und medienbruchfrei genutzt werden. Dabei ist E-Government nicht mehr als isoliert Verwaltungsleistung zu betrachten, sondern stets auch als Modernisierungsinstrument für die ganze Verwaltung. Im Dreiklang von Bürokratieabbau, Verwaltungsmanagement und E-Government sollen neue Verwaltungsstrukturen geschaffen und etabliert werden. Erfolgreich kann dies allerdings nur geschehen, wenn herkömmliche Verwaltungsleistung grundlegend überdacht und zersplitterte rechtliche Zuständigkeiten bereinigt werden.
Derart grundlegende Reformbestrebungen sind derzeit in der Inneren Verwaltung (z.B. im Melderecht), in der Steuerverwaltung und – soweit das ehrwürdige Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit nicht berührt wird – auch in der Justizverwaltung zu beobachten. Ausgehend von diesen greifbaren Reformbestrebungen sollen in dem Symposium die grundlegenden rechtlichen, politischen und verwaltungswissenschaftlichen Fragen rund um das Thema IT-Dienstleistungen für den Öffentlichen Sektor praxisgerecht aufgearbeitet werden. Dabei will der Veranstalter, die Forschungsstelle für Rechtsfragen der Hochschul- und Verwaltungsmodernisierung an der Universität Passau, ihrem Leitbild gerecht werden. Nämlich durch interdisziplinäre, praxisorientierte Forschung rechtliche Hürden auf dem Weg zu einer modernen Verwaltung aufzuspüren und aus dem Weg zu räumen. Insoweit sollen nicht nur Rechtsfragen, etwa zum Wettbewerbsrecht, zu organisatorischen Zuständigkeiten oder zum Recht der öffentlichen Auftragsvergabe usw. untersucht werden, sondern insbesondere unter Beachtung dieser Problemlagen der Dialog von Politik, Wirtschaft und Verwaltung gefördert werden, um unter Beachtung der unterschiedlichen Interessen den Boden für einvernehmliche, praxisgerechte Lösungen zu bestellen. Neben der interdisziplinären wissenschaftlichen Aufbereitung wird das Symposium deswegen in erster Linie eine Kommunikationsplattform für öffentliche und private IT-Dienstleister sowie hochrangige Vertreter aus Verwaltung und Politik bieten.