Referenten

Frank Braun

Dr. Frank Braun, Regierungsdirektor; Studium der Rechts- und Verwaltungswissenschaften an den Hochschulen in Passau und Speyer; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Sicherheitsrecht und Internetrecht von Prof. Dr. Dirk Heckmann an der Universität Passau und von 2006 bis 2010 ebendort Geschäftsführer der Forschungsstelle für Rechtsfragen der Hochschul- und Verwaltungsmodernisierung; seit Februar 2010 lehrt er im Hauptamt Staats- und Verwaltungsrecht, insbes. Polizeirecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung NRW, Abteilung Münster; im Nebenamt lehrt er IT-Recht an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Landshut.

 

Vortragstitel: Die strafprozessuale Überwachung des Surfverhaltens

Beitrag ansehen

 

Die strafprozessuale Telekommunikationsüberwachung ist Massenermittlungsmethode. Täglich ergehen im Schnitt weit mehr als 50 Anordnungen; auf das Jahr summieren sich so über 20.000 Überwachungsmaßnahmen. Art und Umfang der Maßnahmen, bei denen konsequent alle technischen Möglichkeiten zur vollständigen Überwachung der Telefon- und Internetnutzung des Betroffenen ausgeschöpft werden, genügen dabei nicht stets rechtsstaatlichen Grundsätzen. Bedenklich ist vor allem die Überwachung IP-basierter Kommunikationsvorgänge. Hierbei kann auf das gesamte Internetnutzungsverhalten eines Beschuldigten zugegriffen werden (z. B. Up- und Downloads, Aufruf von Internetseiten, Internettelefonie, E-Mail-Verkehr, Nutzung sozialer Netzwerke und Suchmaschinen usw.). Derartige Maßnahmen sind mit einer unzulässigen Online-Durchsuchung gleichzusetzen und – entgegen derzeitiger Praxis – auf Grundlage der Strafprozessordnung nicht zu rechtfertigen.

 


 

Thomas Elsasser

Thomas Elsasser vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz ist Referent zum Thema Informationssicherheit und berät Wirtschaftsunternehmen in den Bereichen Know-how-Schutz und Informationssicherheit.

 

Keynote: Know-How-Schutz im Zeitalter moderner Wirtschaftsspionage

 

Die Gefahren der Wirtschaftsspionage und der damit einhergehende Know-how-Abfluss und die Informationssicherheit werden näher beleuchtet. Insbesondere wird auf die folgenden drei wesentliche Aspekte eingegangen:

1. Wovor muss ich mich schützen?
2. Was ist zu schützen?
3. Wie kann ich mich schützen?

 


 

Matthias Herz

Matthias Herz (M.A.) studierte Medien und Kommunikation an der Universität Passau. Er promoviert derzeit am DFG-Graduiertenkolleg 1681 ‚Privatheit‘ zu medienvermittelter Privatheit im deutschen TV. Im Rahmen seiner Forschung war er zudem als visiting scholar an der University of East Anglia und Bournemouth University tätig. Einen weiteren Forschungsschwerpunkt stellt die Untersuchung von (staatlicher) Überwachung und Datenverwertung mit Blick auf das Nutzungsverhalten von Internetusern dar.

 

Workshop: Digital (Post-)Privacy?

Beitrag ansehen

 


 

 

Henning Hofmann

Henning Hofmann studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und ist seit Oktober 2013 Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht von Prof. Dr. Dirk Heckmann. Seit Juli 2014 ist er wissenschaftlicher Koordinator des DFG-Graduiertenkollegs 1681 “Privatheit“.

 

Vortragstitel: Facebook und das ewige Leben? – Rechtsfragen des digitalen Nachlasses

Beitrag ansehen

 

Facebook verkündete unlängst die Möglichkeit andere User als Nachlassverwalter für den persönlichen Account im Falle des eigenen Ablebens freizuschalten. Das „Facebook-Testament“ bzw. „Legacy Contact“ wird nun sukzessive für Nutzerinnen und Nutzer weltweit aktiviert. Was manche Beobachter als „makaber“ oder „schauerlich“ bezeichnen ist ein ernstzunehmendes Problem. Schätzungen zufolge versterben täglich über 10.000 User des sozialen Netzwerkes. Dies wirft nicht allein technische sondern insbesondere auch brisante Rechtsfragen zum Umgang mit Nutzerprofilen und –daten auf. Gibt es eine digitale Univesalsukzessison? Obliegt den Erben die Datenherrschaft über den individuellen Account? Wie kann ein adäquater postmortaler Persönlichkeitsschutz im Web gewährleistet werden? Dieser Vortrag zielt auf Belebung der rechtspolitischen Debatte, die allgemein unter der Begrifflichkeit „Digitaler Nachlass“ geführt wird.

 


 

Agata Królikowski

Agata Królikowski hat an der Humboldt-Universität zu Berlin Jura und Informatik studiert. Zur Zeit ist sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Innovations-Inkubator der Leuphana Universität Lüneburg und arbeitet dort in den Projekten Hybrid Publishing und Grundversorgung 2.0. Daneben ist sie Präsidiumsmitglied und Mitglied des erweiterten Vorstands der Gesellschaft für Informatik e. V. sowie Sprecherin der Fachgruppe Internet und Gesellschaft.

Mehr Informationen unter: http://akroli.de.

 

 Vortragstitel: IT-Sicherheit zwischen Rechtsschutz und technischen Grenzen

Beitrag ansehen

 

IT-Sicherheit und Grundrechte im digitalen Raum stehen in einem engen Verhältnis. Technologien wie beispielsweise Deep Packet Inspection können im Internet einerseits als Werkzeug der IT-Sicherheit und andererseits zur umfassenden Überwachung aller Nutzer verwendet werden. Gleichzeitig dient IT-Sicherheit als Basis, Grundrechte im Digitalen erst zu ermöglichen. Dieses Spannungsverhältnis führt zu einem Paradigmenwechsel der Grundrechte im digitalen Raum: Die technischen Möglichkeiten verschieben die Verantwortung für den Grundrechtsschutz. Er hängt nicht mehr nur von rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern von Software, Hardware und Nutzerkompetenzen ab.

In dem Vortrag wird dieser Paradigmenwechsel am Beispiel von Deep Packet Inspection näher beleuchtet.

 


 

Jan Pohle

Jan Pohle, RA. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln; seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen: Lehrbeauftragter für Informationsrecht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und für Telekommunikationsrecht an der Humboldt Universität. Seit Anfang 2011 Partner im Kölner Büro von DLA Piper. Schwerpunkte: IT- und Business Process Outsourcing, IT-Projekte und Datenschutz. Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum IT- und Telekommunikationsrecht.
 

Beitrag ansehen

 


 

Ben Profane

Die Moderation wird von Ben Profane aus München übernommen. Er ist studierter Physiker, der jedoch seit mehr als 20 Jahren freiberuflich als Moderator und Zauberer für große Unternehmen (SAP, Telekom, Siemens etc.) tätig ist und es schafft seinem Publikum eine neue Perspektive auf scheinbar bekannte Sachverhalte zu vermitteln und so oft überraschende und ungewohnte Blickwinkel kreiert.

 

Moderation Podiums- und Plenardiskussion: Leben mit IT-Unsicherheit!

 

 


 

Florian Püschel

Florian Püschel (M.A.) studierte Medienwissenschaften, Kommunikationswissenschaft/Publizistik sowie Germanistische Sprach- und Literaturwissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena sowie an der Universität Zürich. Seit dem WS 2012/2013 forscht er als Promotionsstipendiat des DFG- Graduiertenkollegs 1681 „Privatheit. Formen, Funktionen, Transformationen“ an der Universität Passau zu den privatheitsbezogenen Auswirkungen neuer digitaler Technologien.

 

Workshop: Digital (Post-)Privacy?

Beitrag ansehen

 


 

Jan Dirk Roggenkamp

Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp ist Lehrbeauftragter bei der Polizeiakademie Niedersachsen und beschäftigt sich mit Themen im Bereich des IT-Rechts (insb. Datenschutz, Cybercrime, IT-gestützte Kriminalitätsbekämpfung, Bekämpfung IT-gestützter Kriminalität). Davor war er Referent im Bundesministerium der Justiz in der Projektgruppe „Elektronische Akte in Strafsachen“ und Rechtsanwalt bei Bird & Bird LLP in der Praxisgruppe IT am Standort Frankfurt/Main. Von 2005 bis 2008 hat er am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Internetrecht von Prof. Dr. Dirk Heckmann (Universität Passau) als Wissenschaftlicher Mitarbeiter gearbeitet und promoviert.

 

Vortragstitel: Smart Car im Datenschutz-Elchtest

 

Das intelligente vernetzte Auto, kurz Smart oder Connected Car ist Paradebeispiel für die Zukunft im „Internet der Dinge“. Gleichsam stellt es neue Herausforderungen an den Datenschutz. Ob und wie diese „umkurvt“ werden können, soll in diesem Vortrag skizziert werden.

 


 

Barbara Sandfuchs

Barbara Sandfuchs ist Doktorandin bei Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Informationstechnologierecht und Rechtsinformatik (Universität Passau) und ehemalige Stipendiatin des DFG-Graduiertenkollegs Privatheit an der Universität Passau. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und forschte im Rahmen von Gastaufenthalten an der University of California at Berkeley, an der Stanford University und an der University of Pennsylvania.

 

Workshop: Digital (Post-)Privacy?

Beitrag ansehen

 


 

Martin Schallbruch

Dipl.-Inform. MARTIN SCHALLBRUCH
Geboren am 30. September 1965. Studium der Informatik, Rechtswissenschaft und Soziologie.1992-1998 Humboldt-Universität zu Berlin, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Leiter eines IT-Servicezentrums. 1998-2001 Bundesministerium des Innern, persönlicher Referent der Staatssekretärin Brigitte Zypries. Seit Anfang 2002 IT-Direktor im Bundesministerium des Innern. Seit 2014 Leiter der Abteilung Informationstechnik, Digitale Gesellschaft und Cybersicherheit im Bundesministerium des Innern.

 

Vortragstitel: Der Entwurf für ein IT-Sicherheitsgesetz

 

Die IT-Sicherheitslage hat sich erheblich verschärft. Die große Koalition im Bund hat sich darauf verständigt, ein IT-Sicherheitsgesetz zu verabschieden, das vor allem den Schutz der Kritischen Infrastrukturen im Fokus hat. Die Bundesregierung hat Ende 2014 einen Entwurf beschlossen, der nun im Parlament beraten wird. Herr Schallbruch wird diesen Entwurf vorstellen.

 


 

Oliver Schenk

Jahrgang 1968, Diplom Volkswirt (Universität Münster), zwischen 1994 und 2010 verschiedene Tätigkeiten als Referent, Büro- und Abteilungsleiter beim Freistaat Sachsen (u.a. Umwelt-, Innen- und Finanzministerium sowie Staatskanzlei). 2010 Wechsel in die CDU Bundesgeschäftsstelle als Bereichsleiter für politische Programme und Analysen, seit März 2014 Abteilungsleiter für „Grundsatzfragen der Gesundheitspolitik, Telematik“ im Bundesministerium für Gesundheit.

 

Vortragstitel: Der Entwurf für ein E-Health-Gesetz

Beitrag ansehen

 


 

Alexander Schmid

Alexander Schmid ist Mitarbeiter der Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik (For..Net) sowie studentischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht von Prof. Dr. Dirk Heckmann an der Universität Passau. Schwerpunkte seiner Forschungsarbeit bilden dabei die Themengebiete Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht sowie die sicherheitsrechtliche Perspektive moderner IT-Infrastrukturen. Als Inhaber des Unternehmens „HighFocus Luftaufnahmen“ sowie des Drohnenrecht E-Learning-Kurses (http://www.drohnen-kurs.de) beschäftigt sich Herr Schmid mit den rechtlichen Fragestellungen bei der Nutzung sog. „ziviler Drohnen“ und dabei zuvorderst mit den persönlichkeitsrechtlichen Aspekten, die bei der Anfertigung von Luftbildaufnahmen zu beachten sein können.

 

Vortragstitel: „Game of Drones“ – Persönlichkeitsrechte im Sturzflug?
(Die Präsentation zum Vortrag kann vom Referenten unter mail@schmid-recht.de angefragt werden.)

Beitrag ansehen

 

Multicopter, auch „zivile Drohnen“ genannt, schießen derzeit wie Pilze aus dem Boden. Gerade bei der Anfertigung von Luftbildaufnahmen können jedoch eine Reihe an Rechten Dritter verletzt sein, wobei das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Kunsturheberrecht und das Datenschutzrecht nur die wichtigsten darstellen. Der Vortrag erörtert die Risiken bei der Nutzung von Drohnen zu zivilen Zwecken und versucht, durch eine interessensgerechte Güterabwägung, die konfligierenden Belange in einen schonenden Ausgleich zu bringen.

 


 

Gerald Trieb

Dr. Gerald Trieb, LL.M. absolvierte seine juristische Ausbildung in Wien und San Diego (Kalifornien, USA). An der Universität Wien hat er sowohl das Diplom-, als auch das Doktorstudium der Rechtswissenschaften absolviert. Nach der Absolvierung des in Österreich für die Ergreifung eines der juristischen Kernberufe (Rechtsanwalt, Notar, Richter) erforderlichen „Gerichtsjahres“ (eine neunmonatige Praxis bei Gericht mit Zuteilung zu verschiedenen Richtern an zumindest zwei Gerichten verschiedener Instanzen) absolvierte er ein einjähriges Postgraduatestudium an der Universität von San Diego, School of Law. Seine berufliche Laufbahn begann er 2009 als Rechtsanwaltsanwärter der renommierten Wiener Wirtschaftsrechtskanzlei „Preslmayr Rechtsanwälte“, wo er seine Ausbildung zum Rechtsanwalt genoss. Im Frühjahr 2013 absolvierte er ein Secondment bei einer der größten österreichischen Banken, bevor er mit seiner Ernennung zum Rechtsanwalt im Herbst 2013 der Kanzlei als Partner beitrat. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen neben der Vertretung von Schuldnern und Gläubigern in Insolvenzverfahren vor allem im europäischen und österreichischen Datenschutzrecht. Er berät laufend nationale und internationale Mandanten zu Fragen der zulässigen Datenverwendung (Personaldatenverarbeitung – zB Performance-Management, Hinweisgebersysteme, Kundendatenverarbeitung – zB CRM-Systeme, Marketing-Programme) und der erforderlichen Datensicherheitsmaßnahmen und vertritt sie vor Gereichten und Behörden. Er konnte dabei besondere Branchenkenntnisse im Pharma-, Energie und Bankenbereich erwerben. Daneben hält er regelmäßig Vorträge und Schulungen zu datenschutzrechtlichen Themen und publiziert zu diesen in natonalen wie internationalen Fachzeitschriften. Er ist zertifizierter Experte für die Evaluierung von datenverarbeitenden Produkten und Dienstleistungen zur Erlagung des Datenschutz-Gütesiegels „EuroPriSe“.

 

Vortragstitel: Der Straßenverkehr als Drehort – Dashcams zwischen Risikovorsorge und informationeller Selbstbestimmung

Beitrag ansehen

 

Dashboard-Cams werden immer häufiger für die Beweissicherung bei Verkehrsunfällen in Kraftfahrzeugen montiert. Ihr Einsatz, insbesondere die Zulässigkeit der Anfertigung und Verwertung des mit ihnen aufgezeichneten Bildmaterials, war bereits Gegenstand von Entscheidungen deutscher wie österreichischer Gerichte und Behörden, die großteils ablehnende Urteile fällten. Auch anhand von Erfahrungen aus der Vertretung eines österreichischen Herstellers einer Dashboard-Cam in einem anhängigen Genehmigungsverfahren sollen mögliche Lösungswege für den datenschutzkonformen Einsatz solcher Kameras besprochen werden.

 


 

Rosemarie Weber

Rosemarie Weber studierte Rechtswissenschaften an der LMU in München. Sie arbeitet als Rechtsanwältin, Mediatorin und Fachanwältin in Medizin- und Familienrecht in Passau. Neben dieser Tätigkeit ist Sie Stellvertretende Vorsitzende des Vereins Festspiele Europäische Wochen
Passau e.V., Justitiarin des Bayerischen Roten Kreuzes Passau und Missbrauchsbeauftragte des Bistums Passau.

 

Moderation Podiums- und Plenardiskussion: Leben mit IT-Unsicherheit!

 


 

Rigo Wenning

Rigo Wenning arbeitet seit 1999 in verschiedenen Rollen beim europäischen Host des W3C in Sophia-Antipolis/Antibes in Frankreich. Das W3C erstellt Standards für das Web und hat 4 Stützpunkte: MIT in den USA, GEIE ERCIM in Europa, Keio University in Japan und Beihang University in China. Rigo Wenning studierte Jura in Saarbrücken und Nancy, war Assistent am Centre Juridique Franco-Allemand, am Lehrstuhl für Strafrecht von Prof.Dr. Heike Jung und am Institut für Rechtsinformatik von Prof. Dr. Herberger. Autor des dritten Aufsatzes zur juristischen Betrachtung des Internet in Deutschland war er maßgeblich an der Gestaltung des Online Auftritts des Bundesverfassungsgerichts beteiligt. Beim W3C startete er im Datenschutz und war zuständig für P3P. Außerdem koordinierte er von 2004 – 2011 W3C’s Rolle in den Forschungsprojekten PRIME und PrimeLife, die sich mit technischem Datenschutz befasst haben. Von 2012 – 2013 war er an der Erarbeitung des Do-Not-Track Standards wesentlich beteiligt.

Seit 2005 ist Rigo Wenning der Legal counsel des W3C weltweit. Die gleiche Rolle füllt er auch für ERCIM (EWiG/GEIE). Dies umfasst alle Aufgaben des Justitiariats in einer internationalen Organisation. 2014 hat sich Rigo Wenning aus dem Datenschutz im W3C zurückgezogen und koordiniert nun neben dem Justiziariat die Forschungsaktivitäten des GEIE ERCIM. Er ist technischer und wissenschaftlicher Koordinator des STREWS-Projekts zur IT-Sicherheit. Seit 2011 ist er im Vorstand des Deutschen EDV-Gerichtstags. Darüber hinaus ist er für W3C als Experte Mitglied der Multi-stakeholder platform for Standardisation der Europäischen Kommission.

 

Vortragstitel: Datenkrake Auto : Kfz-basierte Nutzerprofile als Herausforderung für den Datenschutz

Beitrag ansehen

 

Immer mehr Informatik macht unsere Autos immer smarter, angenehmer, sparsamer. Aber die neue Funktionalität mit all ihren Sensoren birgt auch Risiken für Privatsphäre und Sicherheit.

 


 

Anke Zimmer-Helfrich

Anke Zimmer-Helfrich ist Juristin und arbeitet als Leiterin Zeitschriften Recht der Neuen Medien im Verlag C.H. Beck in München.

Sie konzipierte und leitet seitdem als Chefredakteurin die Zeitschriften „MultiMedia und Recht (MMR)“ und „Zeitschrift für Datenschutz (ZD)“. Zuvor arbeitete sie bis 1996 als geschäftsführende Redakteurin für die Zeitschrift „Computer und Recht (CR)“. Seit 2002 hat Zimmer-Helfrich einen Lehrauftrag für „Journalismus und Recht“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster inne. Neben den Bereichen IT-Recht, Telekommunikationsrecht, Urheber- und Medienrecht sowie eCommerce verfügt sie über eine langjährige Expertise im Datenschutzrecht.

 

Moderation Plenardiskussion: Leben mit IT-Unsicherheit

Beitrag ansehen