Weisungswidrige Kontaktaufnahme über Facebook rechtfertigt es eine Strafaussetzung zur Bewährung zu widerrufen
Veröffentlicht amDer 3. Strafsenat des OLG Hamm hat am 07.05.2015 mit rechtskräftigem Beschluss (OLG Hamm, Beschl v. 07.05.2015 – 3 Ws 168/15) entschieden, dass ein unter Bewährung stehender Verurteilter mit Facebook-Einträgen so gegen ein ihm auferlegtes Kontaktaufnahmeverbot verstoßen kann, dass der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung gerechtfertigt ist.