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OLG Hamm: Internetverbot als zulässige Bewährungsauflage

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Mit Beschluss vom 10.11.2015 (Az.: 1 Ws 507/15 und 1 Ws 508/15) hat das OLG Hamm für Recht erkannt, dass einem wegen der Verbreitung von Kinderpornos gem. § 184a StGB verurteilten Straftäter, der vorzeitig auf Bewährung aus der Haft entlassen wurde, für die Bewährungszeit ein Internetverbot auferlegt werden kann.

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Kein Schutz für Laptops

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Ein Blick über den Tellerrand zeigt, dass Datenschutzrecht sehr unterschiedlich sein kann. Während in Deutschland der „Bundestrojaner„, also die heimliche PC- Durchsuchung über das Internet, die Debatten beherrscht, sehen sich amerikanische Datenschützer mit Bedrohungen anderer Art konfrontiert. So ist es Gang und Gäbe, dass amerikanische Grenzschutzbehörden Laptops und andere elektronische Geräte im Eigentum von U.S.-Bürgern […]