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Überprüfung der BayLDA zur datenschutzkonformen Nutzung von Google Analytics

Laut dem Bayrischen Landesamt für Datenschutzaufsicht verwenden nur 3% der 2449 geprüften Anbieter das Tracking Tool Google Analytics datenschutzkonform. Als Kriterien für die Überprüfung dienten sowohl der schriftliche Abschluss des von Google vorbereiteten Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung, die Einbindung der Anonymisierungsfunktion im Quellcode, als auch eine Datenschutzerklärung auf der Website, die auf den Einsatz von Google Analytics, die bestehenden Widerspruchsmöglichkeiten hinweist und über die damit verbundenen Datenverarbeitungen aufklärt.

Damit geht die BayLDA auf die Verhandlungen des hamburgischen Datenschutzbeauftragen mit Google, sowie die vom Düsseldorfer Kreis festgelegten Voraussetzungen zur Zulässigkeit datenschutzrechtlicher Analyse von Nutzerdaten, ein.

Erst bei einer Weigerung zur entsprechenden Anpassung des Tools droht den betroffenen bayrischen Webseitenbetreibern ein Bußgeldverfahren.

Mehr Informationen beim BayLDA.