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Veröffentlichung der Empfänger von EU-Agrarinvestitionen im Internet – Transparenz vs. Schutz auf Privatheit

Zur Zeit sorgt die Frage, ob Empfänger von EU-Agrarsubventionen im Internet veröffentlicht werden dürfen, für Aufregung. Ursache hierfür ist eine Verordnung der Europäischen Kommission (VO EG Nr. 259/2008 v. 18.3.2008), welche vorsieht, dass nicht nur der Name des Subventionsempfängers sowie dessen Wohnort samt Postleitzahl, sondern auch die Beträge, die er erhalten hat, für einen Zeitraum von 2 Jahren auf einer speziellen Website der EU-Mitgliedstaaten eingestellt werden. In Deutschland sollten sich diese Informationen ab dem 30.4.2009 auf der Seite www.agrar-fischerei-zahlungen.de finden lassen. Mit der anstehenden Veröffentlichung kam es jedoch bundesweit zu einer Flut von Eilverfahren, mit Hilfe derer sich Landwirte gegen die Zugänglichmachung der Informationen zur Wehr zu setzen versuchten und welche zum Teil auch positiv verliefen. Daraufhin erging ein Beschluss der Agrarminister, wonach zunächst keine Daten in Deutschland veröffentlicht werden sollten. Dieses Verhalten wurde nunmehr von der Europäischen Kommission beanstandet.

Gegen die genannte EU-Verordnung bestehen jedoch rechtliche Bedenken, da die Veröffentlichung der Subventionsempfänger mit Namen, Postleitzahl und Wohnort einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen. Einziger Zweck für die Veröffentlichung ist indessen allein, die Transparenz in Bezug auf die Verwendung der Gemeinschaftsmittel zu erhöhen und durch eine öffentliche Kontrolle die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der betroffenen Fonds zu verbessern. Dabei erscheint bereits fraglich, ob eine derartige Veröffentlichung zur Erreichung dieser Zwecke überhaupt geeignet ist. Hinzu kommt, dass jeder, der auf diese Daten innerhalb der EU zugreift, i.R.d. Vorratsdatenspeicherung erfasst wird, mithin die interessierte Öffentlichkeit also gleichzeitig unter Verdächtigung und Verhaltenskontrolle steht. Schließlich können die Informationen auch zu anderen Zwecken, z.B. für sog. Geodatenbanken, genutzt werden, was mit einer Transparenz von Haushaltsmitteln nichts mehr zu tun hat. Auch sind die Datenströme, die über den räumlichen Bereich der EU-Mitgliedsstaaten hinausgehen, in keiner Weise mehr kontrollierbar und beherrschbar. Somit spricht einiges dafür, die Veröffentlichung der Subventionsempfänger im Internet zunächst zu unterlassen.

Mehr zu diesem Thema finden Sie bei Schild, MMR 2009, Heft 6, S. V und unter www.agrar-fischerei-zahlungen.de.

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