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Vorratsdatenspeicherung: Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert BKA

Im aktuellen Streit über die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, am gestrigen Montag heftige Kritik am BKA geübt.

Aufgrund des Stoppens der sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung durch das BVerfG werde die Verfolgung schwerer Straftaten in einigen Fällen zwar erschwert. Es sei jedoch unangemessen und voreilig, wenn das BKA gute Alternativen von vornherein ausschließt.

Darüberhinaus sprach sich der Bundesdatenschutzbeauftragte für einen Praxistest des so genannten “Quick-Freeze”-Verfahrens aus, das mit einer Speicherung solcher Daten für einige wenige Tage verbunden werden sollte. Dabei hält Schaar es für durchaus legitim, auch bei Flatrate-Anschlüssen Verbindungsdaten vorzuhalten. Dieses Verfahren habe sich in der Zwischenzeit bereits bei Urheberrechtsverstößen bewährt.  Er sei darüber verwundert, dass Strafverfolgungsbehörden so viel länger bräuchten als die Film- und Musikbranche, um entsprechende Daten auszuwerten. Wer wie das BKA derartige Alternativen generell ausschließe und stattdessen auf Maximalforderungen beharre, sei letztlich mitverantwortlich dafür, dass Straftaten nicht aufgeklärt würden.

Quelle: www.wellsaid.de

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