Abmahnung

„Bring your own devices”

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Es ist schon seit einiger Zeit im Gespräch,[1] wie und ob Arbeitnehmer-eigene elektronische Geräte auch für berufliche Zwecke am Arbeitsplatz oder zur Arbeit benutzt werden können. Unter dem Schlagwort „Bring your own devices“, oder das Arbeitnehmer-Smartphone als Betriebsmittel, wurde das Thema bekannt und könnte einige Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bringen.  Der Begriff wird in […]