„Bring your own devices”
Veröffentlicht amEs ist schon seit einiger Zeit im Gespräch,[1] wie und ob Arbeitnehmer-eigene elektronische Geräte auch für berufliche Zwecke am Arbeitsplatz oder zur Arbeit benutzt werden können. Unter dem Schlagwort „Bring your own devices“, oder das Arbeitnehmer-Smartphone als Betriebsmittel, wurde das Thema bekannt und könnte einige Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bringen. Der Begriff wird in […]