Referenten

Dr. Wilfried Bernhardt

Wilfried B 2016

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Dr. Wilfried Bernhardt absolvierte seine juristische Ausbildung in Augsburg und Kempten und begann seine juristische Laufbahn 1981 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der Universität Trier. 1986 wurde er an der Universität Bayreuth mit einem europarechtlichen Thema promoviert. Ab 1985 war er Referent im Bundesministerium der Justiz. Von 1987 bis 1990 Persönlicher Referent des damaligen Bundesministers der Justiz Hans A. Engelhard; 1991 Leiter des Kabinetts- und Parlamentsreferats unter Bundesjustizminister Klaus Kinkel. 1991 bis 1996 war er als Referatsleiter in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund u. a. für die Rechts- und Innenpolitik sowie für Informationstechnologie und Europapolitik sowie für die Koordinierung des Abstimmungsverhaltens des Landes im Bundesrat zuständig. 1996 wechselte er zurück ins Bundesministerium der Justiz, führte seit 1998 dort die Unterabteilung ZB (Verwaltung) mit Zuständigkeiten u.a. für die Informationstechnologie. 2007 leitete er als Co-Vorsitzender die EU-Ratsarbeitsgruppe »E-Justice« mit und wurde nach dem Ende der deutschen Ratspräsidentschaft Leiter der deutschen Delegation. 2009 wechselte er als Staatssekretär in das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa und CIO des Freistaates Sachsen; Arbeitsschwerpunkt Einsatz der Informationstechnologie sowie E-Justice und E-Government. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Nationalen E-Government- Kompetenzzentrums e.V. und Lehrbeauftragter für IT-Recht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig.

 

Vortragstitel: Digitale Gewaltenteilung! IT-Markt zwischen Staat und Privatwirtschaft

 

Gehört es zu den staatlichen bzw. kommunalen Aufgaben, IT-Produkte und IT-Dienstleistungen selbst herzustellen und anzubieten? Diese Frage führt neben den rechtlichen Aspekten auch zu politisch-praktischen Konsequenzen. Ausgehend von einer zunehmenden Digitalisierung öffentlicher Aufgabenwahrnehmung steigt der Bedarf an sachdienlicher Hardware und Software und entsprechender IT-Services exponentiell. Oft prüft der Staat aber nicht hinreichend, welche Rolle ihm zukommt und wie er sie sachgerecht ausfüllt.  So hat der IT-Planungsrat in den ersten Jahren seit seiner Gründung etliche Projekte auf den Weg gebracht, allerdings sich zu wenig mit der ihm überantworteten Steuerungs- und Standardisierungsaufgabe gekümmert. Viele Beispiele eines intensiven staatlichen Tätigwerdens – z.B. bei der Herstellung von Behördensoftware oder dem Betrieb von Rechenzentren – lassen darauf schließen, dass die private IT-Wirtschaft ihre Möglichkeiten nicht entfalten konnte und so die Chance nicht genutzt wurde, das Knowhow der Wirtschaft zugunsten einer dynamischen Digitalisierung mit Nutzen auch für die Bürgerinnen und Bürger einzubinden. Es fehlt an einer angemessen austarierten Digitalen Gewaltenteilung.

 


 

RA Sebastian Dienst

Dienst-Sebastian

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Sebastian Dienst ist Rechtsanwalt im Münchner Büro von Noerr und Mitglied der Noerr Praxisgruppe IT, Outsourcing & Datenschutz. Er ist spezialisiert im Datenschutz, IT-Sicherheits- und IT-Vertragsrecht. Zu seinen Beratungsschwerpunkten gehören neben datenschutzrechtlichen Themen insbesondere die Bereiche IT-Compliance, E-Commerce, Vertragsgestaltung und die rechtliche Begleitung von IT-Projekten und IT-Prozessführung.

 

Keynote: Land in Sicht? US-Unternehmen als sichere Häfen für europäische Daten (Safe Harbor II / Privacy Shield)

 

In seiner weitreichenden Entscheidung vom 6. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das so genannte „Safe Harbor“-Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA gekippt. Mit dem EU-US Datenschutzschild („Privacy Shield“) hat die EU Kommission eine Nachfolgeregelung in Stellung gebracht. Der Vortrag skizziert, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Transfer von personenbezogenen Daten in die USA künftig datenschutzrechtlich noch zulässig ist.

 


 

Priv.-Doz. Dr. Gregor Heißl

Heißl

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Gregor Heißl wurde 1978 in Innsbruck (Österreich) geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck und der Università degli Studi di Milano (Italien). Nach seiner Promotion mit Auszeichnung (2004) absolvierte er einen Masterlehrgang über Menschenrechte (E.MA) mit Aufenthalten zu je einem halben Jahr am European Inter-University Centre in Venedig (Italien) und am Irish Centre for Human Rights der National University of Ireland in Galway (2005-2006).

Nach Beginn der universitären Laufbahn als Projektmitarbeiter an der Universität Innsbruck (2007) war Gregor Heißl knapp vier Jahre als Post-Doc-Assistent am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien tätig (2007-2011). Im Anschluss daran kehrte er wieder an das Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck zurück. Dort wurde ihm im Jahre 2016 die Lehrbefugnis für Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht (Priv.-Doz.) mit einer Habilitationsschrift über „Grundrechtskollisionen am Beispiel von Persönlichkeitseingriffen sowie Überwachungen und Ermittlungen im Internet“ und einem Habilitationsvortrag über „Polizeiliches Staatsschutzgesetz“ verliehen.

Gregor Heißl absolvierte Forschungs- und Lehraufenthalte an der University of New South Wales in Sydney (Australien), der University of California in Berkeley (USA), University of Lapland in Rovaniemi (Finnland), Cardiff Law School (Wales) und am Irish Centre for Human Rights in Galway (Irland).

Seine Forschungsschwerpunkte sind Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Grund- und Menschenrechte, Polizeirecht, IT-Recht, Medienrecht, Datenschutzrecht und Internetrecht. Zu diesen Bereichen publiziert und referiert Gregor Heißl auf Deutsch und Englisch.

Vortragstitel: Haftung für User-Kommentare im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz

 

Beim Referat wird die Frage behandelt, ob und unter welchen Voraussetzungen Betreiber von Online-Zeitungen für Kommentare von Lesen bzw Usern zur Verantwortung gezogen werden können. Es steht das durch das Geschäftsmodell der Online-Zeitungen erzeugte Spannungsfeld zwischen Rechtsschutz (Persönlichkeitsschutz allfälliger Betroffener) und Nutzererwartung (Meinungsfreiheit) im Mittelpunkt. Aus der aktuellen Rechtsprechung zu Grund- und Menschenrechten (zB. EGMR Delfi, MTE) sowie dem Unionsrecht (zB. EuGH Google Spain) werden relevante Kriterien abgeleitet, die bei der Bewertung der Verantwortlichkeit der Betreiber eine Rolle spielen, wie zB. Kontext der Kommentare, Vorhersehbarkeit inkriminierender Inhalte, Übertragbarkeit der Haftung auf Betreiber aufgrund schwieriger Rechtsdurchsetzung gegen User (?), Geschäftsmodell und Maßnahmen des Anbieters (zB. wirtschaftliche Stärke, technische Kontrollmaßnahmen) sowie die Folgen für involvierte Personen. Abschließend wird ein Blick in die Zukunft auf offene Fragen geworfen.

 


 

Verena Hubertz

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Verena Hubertz ist Gründerin und Geschäftsführerin des Berliner Startups Kitchen Stories – einer videobasierten Koch-Applikation mit über 8 Millionen Nutzern in 150 Ländern. Innerhalb des Gründungsteams ist Verena für die Business Development, Finance und PR-Aktivitäten verantwortlich.

Verena hat Kitchen Stories im Anschluss ihres Masterstudiums an der WHU –Otto Beisheim School in Vallendar mitgegründet. Erste Berufserfahrung hat sie bei Vodafone, PricewaterhouseCoopers und der Commerzbank gesammelt.

 

Vortragstitel: Success Stories

 


 

RAin Dr. Jutta Krogull

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Dr. Jutta Krogull ist seit März 2012 Geschäftsführerin der bayme vbm Geschäftsstelle und der vbw Bezirksgruppe für die Region Niederbayern in Passau.

Seit 2013 ist sie zudem Lehrbeauftragte für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht an der juristischen Fakultät der Universität Passau.

Für die bayerischen Metall- und Elektro-Arbeitgeberverbände bayme vbm ist sie seit 2004 tätig. Zunächst als Referentin und Syndika in der Geschäftsstelle Nürnberg. 2007 wechselte sie nach München in die zentrale Grundsatzabteilung Recht der Verbände bayme vbm und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. – vbw. Dort war sie zuständig insbesondere für Grundsatzfragen des Arbeits-, Sozialversicherungs- und des internationalen Rechts.

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. ist die freiwillige, branchenübergreifende und zentrale Interessenvereinigung der bayerischen Wirtschaft. Sie vertritt 126 bayerische Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände sowie 40 Einzelunternehmen.

bayme vbm sind die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie in Bayern, die die gemeinsamen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Interessen von derzeit über 2.600 Mitgliedsbetrieben vertreten.

 

Vortragstitel: Digitalisierung als Herausforderung und Chance für bayerische Unternehmen

 

Im Mittelpunkt unserer Arbeit als Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. steht die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Bayern. Der von uns ins Leben gerufene Zukunftsrat der Bayerischen Wirtschaft, dem hochranginge Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft angehören, stellt in seinen Handlungsempfehlungen deutlich klar, dass die Digitalisierung die zentrale Treiberin für praktisch alle technischen Innovationen und gesellschaftlichen Veränderungen ist. Sie durchdringt sämtliche Technologie-, Lebens- und Arbeitsbereiche. Unternehmen müssen eigene Digitalisierungsstrategien finden und umsetzen. Als vbw unterstützen wir unsere Mitglieder, ihre Technologieführerschaft auszubauen und die Herausforderungen von Globalisierung und Digitalisierung zu bewältigen.

 


 

Prof. Dr. Thomas Riehm

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Prof. Dr. Thomas Riehm ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie an der Universität Passau. Nach einer Tätigkeit als Programmierer und Netzwerkadministrator an den Universitäten Ulm und München absolvierte er seine juristischen Staatsexamina in München und promovierte und habilitierte sich – nach einem zweijährigen Forschungs- und Lehraufenthalt in Paris – ebendort bei Prof. Dr. Dr. h.c.mult. Claus-Wilhelm Canaris. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im deutschen und europäischen Vertrags- und Schuldrecht sowie in der gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung. Sein besonderes Interesse gilt der Anwendung der tradierten Rechtsvorschriften auf „neue“ Sachverhalte, insbesondere im IT-Bereich. Auf diesem Gebiet ist er auch als Gutachter und Schiedsrichter praktisch tätig.

 

Vortragstitel: Big Data & Co.: Daten als Wirtschaftsgut (aus zivilrechtlicher Perspektive)

 

In der „Digital Economy“ sind Daten ein zentrales Wirtschaftsgut. Sie werden aufbereitet, veredelt, verkauft, vermietet und anderweitig zur Gewinnerzielung eingesetzt. Sie sind damit Objekt einer neuartigen Wertschöpfungskette. Die tradierten Zivilrechtsordnungen sind zu einer Zeit entstanden, als Wertschöpfungsketten sich im Wesentlichen auf Sachen bezogen, also auf körperliche Gegenstände, und auf Dienstleistungen. Aus zivilrechtlicher Sicht stellt sich seit längerem die Frage, wie Daten als Wirtschaftsgut rechtlich einzuordnen sind. Im Fokus des Vortrags steht dabei insbesondere die Vorstellung eines zivilrechtlichen „Dateneigentums“ (data ownership), seine Zuordnung zu Personen und sein Schutz gegenüber Dritten.

 


 

Peter Smits

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Peter Smits ist der Gründer des Youtube-Kanals PietSmiet, den er seit über fünf Jahren gemeinsam mit seinen Freunden Sebastian Lenßen, Jonathan Apelt, Christian Stachelhaus und Dennis Brammen betreibt. Mit über 2 Millionen Abonnenten und 1.400.000.000 Aufrufen gehört PietSmiet zu den größten Youtube-Kanälen Deutschlands. Davor sammelte Smits als freier Mitarbeiter im Content Management der Gamestar-Redaktion bereits erste Erfahrung in der Games-Branche. Er ist kein Mitglied in wichtigen Gremien, hat dafür aber einen Podcast!

Vortragstitel: Success Stories

Im Zuge der Success Stories erzählt Peter Smits, wie er in den letzten fünf Jahren einen der erfolgreichsten Youtube-Kanäle Deutschlands aufgebaut hat. Spoiler-Alert: Es war viel Glück im Spiel.

 


 

RA Thomas Stadler

Stadler

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Rechtsanwalt Thomas Stadler (Rechtsanwälte Alavi Frösner Stadler, Freising) beschäftigt sich als Fachanwalt für IT-Recht und für gewerblichen Rechtsschutz seit nunmehr fast 20 Jahren mit internetrechtlichen Themen. Er betreibt das Blog internet-law.de und veröffentlicht regelmäßig, insbesondere zu IT-rechtlichen Fragestellungen.

 

Vortragstitel: Störerhaftung als Hürde für Geschäftsmodelle im Internet?

Die Frage der Störerhaftung unterschiedlichster Akteure im Netz zählt zu den Dauerbrennern des IT-Rechts. Der Vortrag beschäftigt sich mit der jüngsten Rechtsprechung des BGH zur Störerhaftung und wagt einen Ausblick auf die anstehende Entscheidung des EuGH zur Frage der Haftung von Betreibern offener WLANs.

 

 


 

Max Wittrock

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Vom Startup zum Müsli-Millionär: Der gebürtige Münchner Max Wittrock hat gemeinsam mit zwei Studienkollegen das Startup mymuesli gegründet, dessen geschäftsführender Gesellschafter er ist. mymuesli ist ein innovativer Produzent von Bio-Müsli, der sich innerhalb weniger Jahre vom reinen Online-Händler zum Betreiber eigener Filialen entwickelte.Nach dem Abitur hat Max Wittrock in München und Passau Jura studiert und parallel dazu am Institut für Journalistenausbildung eine Redakteursausbildung absolviert. Während des Studiums arbeitet er in verschiedenen Redaktionen und anschließend ist er für das Bayerische Fernsehen in München tätig. 2007 gründet Max Wittrock mit seinen beiden Freunden und Passauer Studienkollegen Hubertus Bessau und Philipp Kraiss das Startup mymuesli. Das Unternehmen bietet seinen Kunden individuelle Müsli-Mischungen online an. Über 566 Billiarden Variationen können sich die Kunden dabei selbst mixen. Bereits zwei Wochen nach Gründung ist mymuesli ausverkauft und Max Wittrock beschließt, seine Karriere als Journalist zugunsten seines Startups zu beenden. Anfangs ein reines Online-Geschäft, finden sich mittlerweile die Müsli-Mischungen auch fertig abgepackt in diversen Supermarktregalen und in eigenen Müsli-Läden. Auch international ist die Idee ein Erfolg, mymuesli expandiert in fünf weitere Länder und beschäftigt rund 285 Mitarbeiter. Der Tatsache zum Trotz, dass Max Wittrock und seine Startup-Kollegen anfangs für ihre Idee belächelt wurden und kaum jemand an ihren langfristigen Erfolg glaubte, erhält mymuesli 2013 den Deutschen Gründerpreis. Max Wittrock ist vor allem für den Bereich Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit von mymuesli zuständig und Justitiar des Unternehmens. Seine Leidenschaften Essen und E-Commerce kann er bei seiner Arbeit perfekt miteinander verbinden. Gemeinsam mit seinen mymuesli-Partnern hat er mittlerweile auch andere Projekte wie Green Cup Coffee, Oh!Saft und Tree of Tea auf den Weg gebracht und unterstützt als Business Angel verschiedene Startups. Der „Müsliman“ lebt ein sehr digitales Leben und interessiert sich leidenschaftlich für Marketing, Social Media und vernetzte Kommunikation. Kurzweilig und innovativ spricht Wittrock auf Konferenzen und Veranstaltungen über Entrepreneurship, Startups, Marketing und warum es sich lohnt, an verrückte Ideen und Konzepte zu glauben.

 

Vortragstitel: Success Stories

 


 

Dr. Anna Zeiter, LL.M. (Stanford)

Anna Zeiter

Anna Zeiter is the Head of Data Protection for eBay in EMEA. Before joining eBay Anna Zeiter graduated in 2014 with honors from the LL.M. Program in Law, Science & Technology at Stanford Law School. From 2009 until 2013 Anna has been working as a lawyer for two international law firms in Hamburg (DLA Piper and Norton Rose Fulbright), specializing in data protection, IT and ecommerce law. Before working as an attorney Anna Zeiter did her Ph.D. in the field of free speech and media law at the University of Hamburg. Besides that, Anna Zeiter is regularly giving speeches at international data protection conferences, teaches at universities (e.g. at the University of Geneva, the University of Göttingen and the University of California at Berkeley), and publishes regularly articles on current data protection issues, e.g. in the Stanford Transatlantic Technology Law Forum.

 

Keynote: Geschäftsmodelle im Internet – Compliance als (tägliche) Herausforderung

 

Am Beispiel von eBay wird praktisch erläutert, welche (tägliche) Herausforderung Compliance im Bereich von eCommerce Geschäftsmodellen darstellt. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf Beispiele aus den Bereichen IP-, IT- eCommerce- und Datenschutzrecht eingegangen.