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EuGH: Kein Haftungsausschluss des Anschlussinhabers durch die bloße Benennung eines Familienmitglieds mit Internetzugriff

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Die Haftung eines Internetanschlussinhabers wird nicht ausgeschlossen, bloß weil dieser ein Familienmitglied benennt, das ebenfalls Zugriff auf den Anschluss hatte, ohne die näheren Umstände zu Art und Zeit der Nutzung dieses Familienmitglieds zu erläutern. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 18.10.18 durch ein Urteil (EuGH, Urteil vom 18.10.2018 – C-149/17) beschlossen.