LG München I: Amazon haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Marketplace-Verkäufer
Veröffentlicht amBereits mit Urteil vom 26.01.2016 (Az.: 16 O 103/14) hatte das LG Berlin entschieden, dass der Onlineversandhändler Amazon für Urheberrechtsverletzungen der Verkäufer auf Amazon Marketplace haftet. Zu diesem Ergebnis ist nun auch das Landgericht München I in einem Urteil vom 20.02.2019 (Az.: 37 O 5140/18) gelangt.