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Bußgeldverfahren und Bußgeldberechnung nach der DS-GVO

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Ein die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erregendes und die Unternehmen abschreckendes Beiwerk der seit Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sind die Bußgeldverfahren, die mit Verstößen gegen jene einhergehen.
Derzeit vielfach diskutiert ist das medienwirksame Rekordbußgeld in Höhe von rund 14,5 Millionen Euro, welches von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gegen die Immobiliengesellschaft „Deutsche Wohnen“ erlassen wurde. Der folgende Beitrag soll Aufschluss über die Durchführung des Bußgeldverfahrens sowie über die Bußgeldberechnung in der behördlichen Praxis liefern.