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Drittes TMG-Änderungsgesetz: Konkretisierung der Rechte und Pflichten des WLAN-Betreibers

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Der am 5. April von der Bundesregierung beschlossene und am darauffolgenden Tag dem Bundesrat zugeleitete Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (BR-Drs. 276/17, abrufbar unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2017/0276-17.pdf, abgerufen am 09.04.2017) bezweckt, das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel, die Potenziale von lokalen Funknetzen als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum auszuschöpfen,[1] zu verwirklichen.