Das Abschlussgutachten der Datenethikkommission: Durchbruch für die Digitalisierung oder Datenschutzfiasko?
Veröffentlicht amAm 23. Oktober 2019 war es so weit: die Datenethikkommission (DEK) überreichte der Bundesregierung ihr Abschlussgutachten, in welchem sie sich mit ethischen und rechtlichen Fragestellungen im Umgang mit Daten und algorithmischen Systemen befasst.
Ziel der von der Bundesregierung aufgrund einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag eingesetzten DEK war die Entwicklung ethischer Leitlinien für den Schutz des Einzelnen, die Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und die Sicherung des Wohlstands im Informationszeitalter auf der Basis wissenschaftlicher und technischer Expertise sowie der Vorschlag von Handlungsempfehlungen und Regulierungsmöglichkeiten. Dazu wurde dem interdisziplinären Expertinnen- und Expertengremium mittels entsprechender Leitfragen zu den Themen Algorithmenbasierte Prognose- und Entscheidungsprozesse (ADM), Künstliche Intelligenz (KI) sowie zum Umgang mit bzw. Zugang zu Daten und deren Nutzung ein Entwicklungsrahmen vorgegeben.