Abmahnung

Abmahngefahr beim Einsatz von Piwik, Google Analytics & Co

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Der Einsatz von Trackingtools wie Piwik (http://piwik.org/) oder Google Analytics (http://www.google.com/analytics/) birgt, soweit die datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht eingehalten werden, die Gefahr eines abmahnfähigen Wettbewerbsverstoßes. Die Webseitenbetreiber von derartigen Diensten müssen vor allem darauf achten, dass sie die Nutzer in ihrer Datenschutzerklärung auf deren Widerspruchsrecht aufmerksam machen. So hat das Landgericht Frankfurt a.M. mit seinem Urteil […]