Datenschutz

BGH: Ein Facebook-Account ist vererbbar

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Im Gegensatz zum US-amerikanischen Recht ist in Deutschland der digitale Nachlass bisher nicht gesondert geregelt. Derzeit handhaben die Anbieter sozialer Netzwerke die Möglichkeit des Zugriffs auf die Daten des Verstorbenen durch die Erben unterschiedlich. Bei GMX beispielsweise müssen die Erben sich ausweisen und einen Erbschein vorlegen, bei Google kann eine Vertrauensperson bestimmt werden, die das […]