Internetrecht

Freies WLAN für freie Bürger?

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Am 26. Juli 2018 hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass Internetnutzer, die ihr WLAN für jedermann zugänglich machen, nicht mehr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können [BGH, Urteil v. 26.07.2018 – I ZR 64/17]. Dennoch bleibt Raum für mögliche Rechtsunklarheiten.