BGH: Beiträge auf eigener Internetseite sind keine wissenschaftlichen Publikationen
Veröffentlicht amGem. § 15 Abs. 1 FAO müssen Fachanwälte jedes Jahr belegen, dass sie sich auf ihrem Fachgebiet fortgebildet haben. Dieser Fortbildungsnachweis kann durch Teilnahme an speziellen Fortbildungsveranstaltungen oder durch wissenschaftliche Publikation im jeweiligen Fachgebiet erbracht werden. Entsprechende Nachweise müssen die Fachanwälte der Rechtsanwaltskammer zukommen lassen. Geschieht dies nicht, so kann die Rechtsanwaltskammer gem. § 43c […]