Filesharing: Eltern müssen ihre Kinder verpetzen, um selbst nicht zu haften
Veröffentlicht amEin Sachverhalt, wie man ihn wohl in vielen Familienhaushalten wiederfindet: Die Beklagten sind Inhaber eines Internetanschlusses, über den nachgewiesenermaßen mittels einer Filesharing-Software im Rahmen einer Internettauschbörse (Filesharing-Plattform) ein Musikalbum mit elf Musiktiteln heruntergeladen wurde.