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OLG Hamm: Internetverbot als zulässige Bewährungsauflage

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Mit Beschluss vom 10.11.2015 (Az.: 1 Ws 507/15 und 1 Ws 508/15) hat das OLG Hamm für Recht erkannt, dass einem wegen der Verbreitung von Kinderpornos gem. § 184a StGB verurteilten Straftäter, der vorzeitig auf Bewährung aus der Haft entlassen wurde, für die Bewährungszeit ein Internetverbot auferlegt werden kann.