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VG Hamburg: Klarnamenpflicht bei Facebook nicht rechtswidrig

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Facebooks Klarnamenpflicht wurde einmal mehr vor Gericht bestätigt. Das Verwaltungsgericht Hamburg gab in seiner Entscheidung vom 03.03.2016 (Az. 15 E 4482/15) einem Eilantrag des amerikanischen Konzerns statt und setzte damit die Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragen Johannes Casper außer Kraft. Dieser hatte Facebook aufgefordert auch die Pseudonymisierung der Benutzerdaten auf ihrem sozialen Netzwerk zuzulassen.