LG Berlin: Vermietung der Wohnung über „airbnb“ rechtfertigt fristlose Kündigung
Veröffentlicht amWer als Mieter seine Wohnung unerlaubt über airbnb anbietet, muss damit rechnen, dass ihm sein Mietvertrag außerordentlich gekündigt wird. Das LG Berlin entschied, dass ein Vermieter einen Mietvertrag mit sofortiger Wirkung beenden kann, wenn ein Mieter seine Wohnung über das Internetportal „airbnb“ an Touristen vermietet und das trotz erfolgter Abmahnung nicht unterlässt (LG Berlin, Beschl. […]