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OLG München: Sendeunternehmen sind nicht verpflichtet, Weitersenderechte an Betreiber von Online-Videorecordern zu lizenzieren

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In seinem Urteil vom 03.06.2015, Az.: 6 Sch 7/14 hat das OLG München für Recht erkannt, dass Betreiber von Online- Videorecordern keinen Anspruch auf Abschluss eines Lizenzvertrags gemäß § 87 Abs. 5 UrhG gegen Sendeunternehmen haben. Sendeunternehmen sind nicht verpflichtet, ihre Weitersenderechte aus § 87 Abs. 1 UrhG an Online-Videorecorderbetreiber zu lizenzieren.