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Unzulässiger Vertrieb von Bots für Onlinespiele

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Das OLG Hamburg (OLG Hamburg, 3 U 86/13 = GRUR 2015, 42) hat in Einklang mit der „Runes of Magic“ Entscheidung (LG Hamburg, NJOZ 2012, 257), festgestellt, dass der Vertrieb von Bots (Automatisierungssoftware) für Onlinespiele eine unlautere, vertriebsbezogene Behinderung unter dem Aspekt der Absatz- und Vertriebsstörung, im Sinne von §4 Nr. 10 UWG, darstellt. Im […]