App-Zentrum: Einwilligung in Datenweitergabe an Drittanbieter bei Spielen ist rechtswidrig
Veröffentlicht amFacebook informiert Nutzer seines App-Zentrums nicht ausreichend über die Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte. Das hat das Landgericht Berlin auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hin entschieden (Az.: 19 O 60/13) und damit das Versäumnisurteil vom 09.09.2013 bestätigt.