Facebook informiert Nutzer seines App-Zentrums nicht ausreichend über die Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte. Das hat das Landgericht Berlin auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hin entschieden (Az.: 19 O 60/13) und damit das Versäumnisurteil vom 09.09.2013 bestätigt.
Facebook bietet seinen Nutzern über sein App-Zentrum Spiele wie FarmVille. NutzerInnen können an dem Spiel teilnehmen, sofern sie den Button „Sofort spielen“ betätigen. Unterhalb von diesem Button ist mit kleiner Schrift angegeben, dass bei einer Betätigung persönliche Daten des Nutzers übermittelt werden. Unter anderem gehören dazu neben „allgemeinen Informationen“ die E-Mail-Adressen, die Informationen in dem Feld „Über Dich“ sowie die Statusmeldungen des jeweiligen Facebook Nutzers. Außerdem werden der jeweiligen Anwendung Postings in Namen des jeweiligen Nutzers gestattet-ohne ausdrücklich erteilte Einwilligung des Nutzers.
Das LG hat in seinem Urteil erklärt, dass Facebook durch die mit dem App-Zentrum verbundene Weitergabe persönlicher Daten rechtswidrig handelt. Es verstößt gegen die wirksame Einwilligung des Nutzers gem. § 4a BDSG.
Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wird Facebook vermutlich Berufung gegen dieses Urteil einlegen.
http://www.computerbase.de/2014-11/facebook-informiert-unzureichend-ueber-datenweitergabe/