Schuldner der Umsatzsteuer ist der Ebay-Account-Inhaber, dem der „Nickname“ zuzuordnen ist
Veröffentlicht amMit dem – derweilen rechtskräftigen – Urteil des FG Baden-Württemberg (19.12.2013 – 1K 1939/12) wird erstens (erneut) bestätigt, dass auch der private Ebay-Verkäufer umsatzsteuerpflichtig und damit Unternehmer iSd §§ 13 I Nr.1, 2 UStG sein kann und zweitens, dass der Schuldner der zu zahlenden Umsatzsteuer der Account-Inhaber ist, dem der eingerichtete Nickname zuzuordnen ist.