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Recht auf Vergessen: Bundesverfassungsgericht entscheidet über Bedeutung unseres digitalen Gedächtnisses

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Der Zugang zu Informationen wird zunehmend auf digitalem Wege ermöglicht und dementsprechend genutzt. Dabei entsteht eine netzpolitische Debatte, bei der das Grundrecht der Pressefreiheit aus Art. 5 GG dem 2018 europaweit eingeführten Recht auf Löschung – „Recht auf Vergessen“ – aus Art. 17 DS-GVO entgegensteht: Darf etwa ein in den 80er Jahren verurteilter Straftäter zum Schutz seiner Persönlichkeitsrechte aus Art. 2 Abs. 1 GG die Forderung stellen, dass sein Name nicht mehr in Suchmaschinen zu finden ist? Eine umstrittene Frage, deren Bedeutung auf dem Fundament der Digitalisierung – der Möglichkeit, Namen, Daten und Fakten in Sekundenschnelle abrufen zu können – fußt und auch den gesellschaftspolitischen Lauf unserer Generation und vor allem den datenschutzrechtlichen Rahmen in Deutschland betrifft.

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Bußgeldverfahren und Bußgeldberechnung nach der DS-GVO

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Ein die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erregendes und die Unternehmen abschreckendes Beiwerk der seit Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sind die Bußgeldverfahren, die mit Verstößen gegen jene einhergehen.
Derzeit vielfach diskutiert ist das medienwirksame Rekordbußgeld in Höhe von rund 14,5 Millionen Euro, welches von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gegen die Immobiliengesellschaft „Deutsche Wohnen“ erlassen wurde. Der folgende Beitrag soll Aufschluss über die Durchführung des Bußgeldverfahrens sowie über die Bußgeldberechnung in der behördlichen Praxis liefern.

Datenschutz

DSGVO: Datenauskunftspflicht stellt Sicherheitsrisiko dar

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Auf der Sicherheitskonferenz Black Hat in Las Vegas wurde dieses Jahr eine Studie des britischen Doktoranden James Pavur vorgestellt. Dieser hatte in Einvernehmen mit seiner Verlobten Casey Knerr deren Daten von Unternehmen in Erfahrung gebracht, indem er sich als sie ausgab und unter Berufung auf die am 25.5.2018 von der EU erlassene DS-GVO Auskunft über Knerrs Daten einforderte. Hierbei konnte er nicht nur erfahren, welche Domains Knerr besaß oder wie oft sie wohin Zug gefahren ist, sondern auch wo sie wohnt und ihre Kreditkarteninformationen. Dies gelang ihm aufgrund verschärft sanktionierter Pflichten von Unternehmen, gespeicherte Daten offenlegen zu müssen.

Datenschutz

Planet49: Die Cookie-Entscheidung des EuGH

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Pünktlich zum Auftakt des European Cyber Security Month (ECSM) hat der EuGH am 1. Oktober 2019 das lang erwartete Urteil zur Cookie-Einwilligung in Sachen „Planet49“ verkündet und damit den Schutz der Privatsphäre von Internetusern gestärkt.

Die Richterinnen und Richter des EuGH haben mit dem Urteil mehr Klarheit in ein umstrittenes Thema gebracht. Danach erfordert das Setzen von Cookies durch Webseitenbetreiber eine aktive Einwilligung des Nutzers; ein voreingestelltes Ankreuzkästchen, welches der Nutzer entfernen muss, genügt nicht als wirksame Einwilligung.