BGH: Privatkopien sind auch von unveröffentlichten Aufnahmen zulässig
Veröffentlicht amIn seinem am 26.08.2014 im Volltext veröffentlichten Urteil vom 19.03.2014 (Az.: I ZR 35/ 1 3) sieht der erste Zivilsenat des BGH die Schrankenbestimmung des § 53 Abs. 1 UrhG, welche die Anfertigung von Kopien zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch ermöglicht, auch dann für anwendbar, wenn das betroffene Werk nicht veröffentlicht wurde.