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Recht auf Vergessen: Bundesverfassungsgericht entscheidet über Bedeutung unseres digitalen Gedächtnisses

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Der Zugang zu Informationen wird zunehmend auf digitalem Wege ermöglicht und dementsprechend genutzt. Dabei entsteht eine netzpolitische Debatte, bei der das Grundrecht der Pressefreiheit aus Art. 5 GG dem 2018 europaweit eingeführten Recht auf Löschung – „Recht auf Vergessen“ – aus Art. 17 DS-GVO entgegensteht: Darf etwa ein in den 80er Jahren verurteilter Straftäter zum Schutz seiner Persönlichkeitsrechte aus Art. 2 Abs. 1 GG die Forderung stellen, dass sein Name nicht mehr in Suchmaschinen zu finden ist? Eine umstrittene Frage, deren Bedeutung auf dem Fundament der Digitalisierung – der Möglichkeit, Namen, Daten und Fakten in Sekundenschnelle abrufen zu können – fußt und auch den gesellschaftspolitischen Lauf unserer Generation und vor allem den datenschutzrechtlichen Rahmen in Deutschland betrifft.

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BVerfG: BKA- Gesetz ist in Teilen verfassungswidrig

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Mit Urteil vom 20.04.2016 (Az. 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09) hat das BVerfG entscheiden, dass die Ermächtigung des BKA zum Einsatz heimlicher Überwachungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr vor internationalem Terrorismus zwar im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar ist, die derzeitige Ausgestaltung der Befugnisse jedoch in Teilen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz widersprechen.