LG Berlin: Fotografische Reproduktionen von Gemälden genießen eigenen Urheberrechtsschutz
Veröffentlicht amNach Ansicht des LG Berlin (Urt. v. 31.05.2016; Az.: 15 O 428/15) können auch fotografische Reproduktionen von Gemälden unter dem Lichtbildschutz des § 72 Abs. 1 UrhG stehen.