EuGH: Betreiber von „physischen“ Märkten müssen wie Online- Marktbetreiber gegen den Handel mit illegalen Nachahmerprodukten vorgehen
Veröffentlicht amMit Urteil vom 07.07.2016 (Az.: C-494/15) hat der EuGH für Recht erkannt, dass ein Wirtschaftsteilnehmer, der Dritten eine Vermietungs- oder Untervermietungsdienstleistung von Flächen auf einem Marktplatz anbietet und so diesen Dritten die Möglichkeit bietet, dort gefälschte Waren feilzubieten, als „Mittelsperson“ im Sinne der RL 2004/48/EG über das geistige Eigentum qualifiziert werden muss, gleichgültig, ob die […]