Öffentlichkeit und Justiz: Recht auf anonymisierte Entscheidungsabschrift
Veröffentlicht amMit Beschluss vom 05.04.2017 entschied der BGH (Az.: IV AR(VZ) 2/16), dass Entscheidungen von Gerichten in anonymisierter Form an Dritte überlassen werden müssen, ohne dass diese, wie bisher, ein rechtliches Interesse an der Überlassung vorbringen müssen. Ausnahmen hiervon sind nur schwer zu begründen.