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AG Köln: Private Videoaufnahmen können Einbrecher strafprozessrechtlich überführen

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Nach Ansicht des AG Köln (Urt. v. 11.11.2015, Az.: 526 Ds 490/14) sind private Videoaufzeichnungen, die einen Einbrecher bei der Tat zeigen strafprozessual als Beweismittel zulässig, auch wenn sie einen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Täters gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG darstellen. Das Strafverfolgungsinteresse der Öffentlichkeit […]