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Hoheitliche Aufgabe? Deutscher Wetterdienst darf keine kostenfreie Wetter-App anbieten

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Mit Entscheidung vom 12.3.2020 urteilte der BGH, der Deutsche Wetterdienst (DWD) als Anstalt des öffentlichen Rechts dürfe keine kostenfreie App mit Wetterberichten anbieten.[1] Mit diesem Urteil ging ein Rechtsstreit zu Ende, der seit der ersten Entscheidung des LG Bonn im Jahr 2017[2] andauerte. Der DWD hatte seine kostenlose App (WarnWetter-App) dahingehend weiterentwickelt, dass nicht nur […]

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Verbandsklagen gegen Datenschutzverstöße nach UWG

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Jüngst gab das OLG Stuttgart einem klagenden Wirtschaftsverband Recht, der von einem Online-Händler das Unterlassen des Anbietens von Produkten ohne hinreichende Datenschutzhinweise verlangte.

Ein Verkäufer hatte auf eBay Autoreifen angeboten. Dabei gab er seine Firma, Postanschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse an. Eine Datenschutzerklärung im Übrigen fehlte allerdings gänzlich. Auf Tatbestandsseite ist der Fall ganz klar zu behandeln…

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Datenschutz- und Sicherheitsbedenken bei der Webkonferenzplattform Zoom

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Zu Zeiten einer Pandemie ist es für die Wirtschaft unerlässlicher denn je, Home-Office salonfähig zu machen. Dafür bedarf es zuerst einer hinreichenden technischen Infrastruktur. Viel Vorbereitungszeit hat Covid-19 den Unternehmen dafür nicht gegeben. Neben altbekannten Diensten von Microsoft (Skype oder MS-Teams) tritt ein bis dato recht unbekannter Dienst besonders ins Rampenlicht: Zoom. Eine Webkonferenzplattform, die nach eigenen Angaben für Interna von großen Unternehmen mit hinreichenden IT-Strukturen entworfen wurde und die mittlerweile bis zu 200 Millionen Nutzer aus Bildung, Klein- und Großunternehmen oder nur rein privaten Bereichen täglich verzeichnet. Logische Konsequenz daraus sind IT-Sicherheitslücken, von denen einige in letzter Zeit offenbart wurden. Es gab jüngst Berichte u.a. über „Zoombombing“, Übermittlung von Daten an Facebook und eine unzureichende Verschlüsselung der Kommunikation. Diese Fülle an Kritik ist schon deswegen bedenklich, weil deutsche staatliche Universitäten, die besonders an Recht und Gesetz gebunden sind, Zoom als Plattform für die elektronische Lehre im kommenden Semester verwenden wollen.

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Internetdienste: Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG muss neu gedacht werden

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Das Grundgesetz feierte jüngst seinen 70. Geburtstag, vor 31 Jahren trat das World Wide Web wie wir es heute kennen in Erscheinung, Google wurde erst 1998 gegründet, 5 Jahre später folgte Facebook. Die Medienlandschaft auf digitalen Plattformen entfaltete sich in dieser Zeit – und tut dies immer noch – exponentiell. Dennoch heißt es in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG wie vor 70 Jahren: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“ Die Gewährleistung eines freien Internets o.Ä. wird nicht postuliert. Ob und vor allem wie das Internet in die Dogmatik des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG passt, soll im folgenden Überblick erläutert werden.

Internetrecht

Deepfakes im öffentlichen Meinungskampf

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Der Social-News-Aggregator Reddit änderte jüngst seine Richtlinien und fügte das Gebot “Imitiere keine Person” hinzu. Nicht nur will Reddit damit Fake News durch gefälschte Nutzerprofile verhindern, sondern vor allem gegen sogenannte “Deepfakes” vorgehen. Deepfakes sind im Allgemeinen Bilder und Videos von Personen, die mittels Computersoftware dahingehend manipuliert wurden, dass ein fremder Kopf auf den eigentlichen eingefügt wird, sodass eine täuschend echte Imitation einer fremden Person entsteht. Die Deepfake-Technologie ist ein Open Source Code, der seit 2017 auf einen Reddit User namens u/deepfake zurückzuführen ist. Der Name Deepfakes rührt daher, dass sie mit dem sogenannten “Deep Learning” funktionieren, das Programm lernt also von und mit sich selbst und entwickelt sich dadurch weiter. Dabei gilt: Mit je mehr Bildern der imitierten Person man das Programm füttert, desto realistischer wird das Ergebnis. Dies kann durch den aktuellen Stand der Technik soweit gehen, dass das bloße menschliche Auge einen Unterschied von Realität und Fälschung nicht mehr zu erkennen vermag. Das Missbrauchspotential liegt auf der Hand.

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Smart Cities – Die Städte von morgen?

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Bis 2050 soll die Erdbevölkerung um weitere 30% wachsen, der demografische Altersdurchschnitt steigt weiter an und das Schmelzen der Polarkappen und die “Fridays for Future”-Bewegung machen deutlich, dass der Klimawandel – unterstützt durch Umweltverschmutzungen – weiter fortschreitet. 70% des weltweiten Energieverbrauchs und 75% der gesamten Emissionen entfallen auf städtische Gebiete. Diese und zahlreiche andere Probleme werden – jedenfalls in der Theorie – von sogenannten “Smart Cities” gelöst.

Datenschutz

DSGVO: Datenauskunftspflicht stellt Sicherheitsrisiko dar

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Auf der Sicherheitskonferenz Black Hat in Las Vegas wurde dieses Jahr eine Studie des britischen Doktoranden James Pavur vorgestellt. Dieser hatte in Einvernehmen mit seiner Verlobten Casey Knerr deren Daten von Unternehmen in Erfahrung gebracht, indem er sich als sie ausgab und unter Berufung auf die am 25.5.2018 von der EU erlassene DS-GVO Auskunft über Knerrs Daten einforderte. Hierbei konnte er nicht nur erfahren, welche Domains Knerr besaß oder wie oft sie wohin Zug gefahren ist, sondern auch wo sie wohnt und ihre Kreditkarteninformationen. Dies gelang ihm aufgrund verschärft sanktionierter Pflichten von Unternehmen, gespeicherte Daten offenlegen zu müssen.

IT-Sicherheit

Powerpoint Presenter machen Hackern leichtes Spiel

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2017 zeichnete das BKA 86.000 Fälle von Cyberkriminalität auf. 2015 belief sich diese Zahl mit 45.000 auf fast die Hälfte. Ein großer Teil dieser Vorfälle läuft auf Computerbetrug zurück. Nichtsdestotrotz sind besonders größere Unternehmen ein beliebtes Ziel für Hackerangriffe. Sogenannte Ransomware, die das Opfer mittels eines Trojaners auf seinem PC erpresst, kostete Unternehmen weltweit alleine […]